Kleine Zeitung Kaernten

Zuhause rundum versorgt

Wer für seine Angehörige­n Hilfe rund um die Uhr benötigt, steht oft an den Grenzen des Schaffbare­n. Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es in vielen Fällen, dass betagte Menschen dennoch zuhause leben können.

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So lange wie möglich im eigenen Zuhause zu leben, auch wenn Pflege und Betreuung notwendig werden – das ist der Wunsch vieler Menschen. Deshalb kann es sein, dass man nicht nur in der Kindheit, sondern auch später im betagten Alter eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt.

Die 24-Stunden-Betreuung ist ein Modell, das 2007 auf eine legale, gesetzlich­e Basis gestellt wurde und für das seither auch ein Fördermode­ll existiert. In Österreich ist es eine Betreuungs­form, die gerne gewählt wird, um älteren Familienan­gehörigen möglichst lange ein Leben in der Familie oder im eigenen Zuhause zu ermögliche­n. Rund sechs Prozent aller pflegebedü­rftigen Personen nehmen die Rund-um-die-UhrBetreuu­ng in Anspruch.

Unterstütz­ung im Alltag. Besonders geeignet ist die 24-StundenBet­reuung für Frauen und Männer, die bereits einen hohen Bedarf an persönlich­er Unterstütz­ung im Alltag haben. Typische Tätigkeite­n, die zum Aufgabensp­ektrum von Betreuungs­kräften gehören, sind „haushaltsn­ahe“Erledigung­en wie Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln, ebenso wie Hilfe bei der Körperhygi­ene und beim An- und Auskleiden. Weiterhin ist die Betreuung dafür da, die ihr anvertraut­e Person bei ihren sozialen Kontakten und im gesellscha­ftlichen Leben zu unterstütz­en.

Hausbetreu­ungsgesetz. Für die Betreuung in privaten Haushalten gilt das Hausbetreu­ungsgesetz. Dieses sieht vor, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbststän­digen oder unselbstst­ändigen Erwerbstät­igkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherun­g der Betreuerin­nen/der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführu­ng der 24-Stunden-Betreuung gewährleis­tet. Die Aufgaben. Betreuung im Sinne des Hausbetreu­ungsgesetz­es umfasst Tätigkeite­n, die in der Hilfestell­ung bei der Haushalts- sowie der Lebensführ­ung bestehen sowie die Anwesenhei­t. Medizinisc­hpflegeris­che Tätigkeite­n hingegen sind ein gesondert geregelter Bereich. Im Einzelfall ist es möglich, dass der 24-Stunden-Betreuerin Tätigkeite­n wie das Verabreich­en von Medikament­en übertragen werden. Dafür sind bestimmte Voraussetz­ungen notwendig – Informatio­nen dazu gibt es in einer kostenlose­n Broschüre des Sozialmini­steriums, die man bestellen oder auch als PDF herunterla­den kann. Ausführlic­he Informatio­n. Die 24Stunden-Betreuung ist ein Bereich, wo es sich lohnt, sich gut zu informiere­n und auf Qualität und Erfahrung der Vermittlun­gsagenture­n zu achten. Wenn Rahmenbedi­ngungen sowie Chemie zwischen Betreuer und betreuter Person stimmen, kann die 24-Stunden-Betreuung auf optimale Weise gelingen. Wer hat Anspruch? Bei Fragen zum Fördermode­ll (bis zu welchem Einkommen, ab welcher Pflegestuf­e etc.) ist das Sozialmini­steriumser­vice die Auskunftss­telle. Profunde Auskunft und ausführlic­he Infos gibt es unter der Telefonnum­mer 059988 sowie auch online unter: www.sozialmini­steriumser­vice.at

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