Am Ende der Laufbahn angelangt?
Herber Rückschlag für intersexuelle Leichtathletin Caster Semenya.
Es waren erniedrigende Szenen: Als Caster Semenya 2009 in Berlin über die 800-Meter-Distanz zu Gold gelaufen war, hallte es bei der Siegerehrung Buh-Rufe aus dem Publikum. Zudem wurde es der Weltmeisterin verwehrt, eine Pressekonferenz zu geben. Der Grund: Die Südafrikanerin startet als Intersexuelle, ihr durch die Chromosom-Konstellation natürlich erhöhter Testosteronwert würde die Ergebnisse verfälschen.
Um künftig für Chancengleichheit zu sorgen, reagierte der LeichtathletikWeltverband IAAF mit einer Testosteronregelung. Demnach dürfen Menschen mit einer außergewöhnlichen Geschlechtsentwicklung nur dann bei den Frauen über Distanzen zwischen 400 Meter und einer Meile starten, wenn sie ihren erhöhten Testosteronwert mittels Medikamenten senken. Dagegen hatte Semenya, die uneingeschränkt als Frau anerkannt werden möchte, geklagt. Dieser Einspruch wurde nun aber auch vom Schweizer Bundesgerichtshof mit dem zusätzlichen Hinweis, dass es sich bei der Testosteronregel wohl weder um Diskriminierung noch um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder der Menschenwürde handelte, abgewiesen. Damit steht fest, dass die 28-jährige Olympiasiegerin, die zuletzt über 30 Wettkämpfe in Folge gewonnen hat, im September in Doha ihren WM-Titel nicht verteidigen kann.
Doch droht dieses Urteil, das auch Fragen nach Menschenrechten und Integration aufwirft, noch weitreichendere Folgen mit sich zu bringen, könnte der verlorene Kampf doch das Ende einer erfolgreichen, aber vor allem auch schmerzensreichen Laufbahn bedeuten.