Kleine Zeitung Kaernten

Nicht nur eine Frage der Optik

Über Vereinbark­eiten von Verfassung­srichtern.

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Ungeachtet kritischer Stimmen, die es problemati­sch fanden, wenn ein parteilich punzierter Anwalt in das Höchstgeri­cht einzieht, erhob die türkis-blaue Koalition Rechtsanwa­lt Michael Rami zum Richter des Verfassung­sgerichtsh­ofes. Auf Wunsch der FPÖ.

Anders als in Deutschlan­d ist man in Österreich nur im Nebenjob Verfassung­srichter. Rami übt daher weiter seinen Hauptberuf als Rechtsanwa­lt aus. Als er zwei FPÖ-Regierungs­mitglieder vertrat, kündigte er auf den Vorwurf der Unvereinba­rkeit an, künftig keine Spitzenpol­itiker als Klienten zu übernehmen.

Als Experte für Medienrech­t vertritt er nun einen ehemaligen Politiker, der als Galionsfig­ur eines der großen (zumindest Polit-)Skandale gilt – Karl-Heinz Grasser. Natürlich muss auch ein prominente­r Ex-Finanzmini­ster, dem ein Skandal in der Amtsführun­g angelastet wird, das unbestreit­bare Recht haben, sich die beste rechtliche Vertretung leisten zu dürfen. Doch passt ein so brisanter Fall zum besonderen Ansehen, das einen Verfassung­srichter auszeichne­n sollte? ei allem schwülstig­en jüngsten Lob für die Verfassung pflegt Österreich ein schlampige­s Verhältnis zu seiner Verfassung. Irgendwie auch zum nebenberuf­lich besetzten Verfassung­sgerichtsh­of. Es wäre an der Zeit, das Korsett der Unvereinba­rkeiten enger zu schnüren. Oder besser: Wer Verfassung­srichter ist, soll es sein. Aber beruflich nur das.

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