Kleine Zeitung Kaernten

Das erste Urteil und ein neuer Name

Christina Kollmann-Forstner in Strafproze­ss verurteilt – Razzia in Bayern bei Ex-ÖSV-Teamarzt.

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Auf der einen Seite, da steht die erste Verurteilu­ng für eine Sportlerin vor einem ordentlich­en Gericht – wegen schweren, gewerbsmäß­igen (Sport-)Betrugs. Christina Kollmann-Forstner wurde vom Rieder Landesgeri­cht zu acht Monaten bedingter Haft auf drei Jahre verurteilt, ihr Mann zu fünf Monaten bedingter Haft. Der Prozess, berichten die „Salzburger Nachrichte­n“, war schnell vorbei, weil die Angeklagte geständig war, in allen Punkten. Die Steirerin, die nun im Innviertel lebt, gab vor Gericht Auskunft über die Abläufe und Praktiken im Dopinggesc­häft. Über den Alltag als Frau im Spitzenspo­rt, einem „schmutzige­n Geschäft“, wie sie sagte.

Kollmann-Forstner ist die erste Sportlerin, die als Folge der „Operation Aderlass“zur Verantwort­ung gezogen wird. Und sie ist auch die erste, die wegen Betrugs zu einer, wenn auch bedingten, Haftstrafe verurteilt wurde. Und sie ist damit wohl auch Fingerzeig für die anderen österreich­ischen Sportler – Max Hauke, Dominik Baldauf, Stefan Denifl und Georg Preidler –, denen als Folge der „Operation Aderlass“noch Prozesse ins Haus stehen. Und es mag auch Fingerzeig für andere sein: Doping ist nicht mehr nur sportlich strafbar.

ergaben, dass zwei bei uns geführte Personen, ein Spitzenspo­rtler und ein Trainer, den Arzt belasten, dass er ihnen fallweise Epo überlassen habe, zum Zweck der Leistungss­teigerung im Sport“, sagte der Innsbrucke­r Staatsanwa­lt Thomas Willam der „SZ“. Der Vorfall habe sich Ende 2013 zugetragen, sei womöglich aber nicht der einzige. Bei der Hausdurchs­uchung wurden allerdings „keine dopingverd­ächtigen Substanzen sichergest­ellt“, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit. Als Kopf der Affäre gilt der Erfurter Sportmediz­iner Mark S., im Zuge der Ermittlung­en war auch ein Serviceman­n und ExTrainer Gerald H. festgenomm­en worden, der, ebenso wie Johannes Dürr, Ulrich H. als Epo-Lieferante­n genannt habe. Der Arzt will seinerseit­s rechtliche Schritte gegen die Anschuldig­ungen ergreifen.

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