Hunde eingesperrt: bedingte Haftstrafe
Tiere litten ohne Frischluft und Wasser in Auto. Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine 55 Jahre alte Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei verurteilt worden. Die Frau hatte aus Angst vor einer Kontrolle durch den Amtstierarzt zehn ihrer insgesamt fast 50 Hunde sediert und in ihrem Auto eingesperrt, das sie auf einer Waldlichtung abstellte – bei geschlossenen Fenstern. Vor Richter Dietmar Wassertheurer war sie geständig.
Die Arbeitslose hielt auf einem abgelegenen Bauernhof im Bezirk St. Veit/Glan Dutzende Hunde, auch zu Zuchtzwecken. Schon vor drei Jahren waren ihr 15 Hunde abgenommen worden, weil sie die Tiere vernachlässigt hatte. Seither gab es immer wieder Kontrollen, eine solche war auch Ende März dieses Jahres angesagt. Aus Angst, dass ihr die Tiere erneut abgenommen werden könnten, wie sie vor Gericht aussagte, verabreichte sie zehn Hunden ein Beruhigungsmittel, packte sie in ihr Auto und versteckte dieses auf
einer Waldlichtung nahe ihres Hofes. „Ohne Frischluftzufuhr und ohne Wasser“, wie Staatsanwältin Doris Kügler bemängelte.
Ein Landwirt alarmierte die Polizei, die das Auto öffnete. Vor Gericht erklärte der Bauer, die Scheiben seien bereits völlig beschlagen gewesen, das Auto sei auch nicht im Schatten gestanden. Die Tiere seien matt und erschöpft gewesen und hätten sich kaum noch bewegt.
Die im Auto und bei dem Bekannten versteckten Tiere wurden der Frau abgenommen. Einige Tage später wurden weitere 27 Hunde abgeholt, versorgt und in Tierheime gebracht. Der Tierarzt stellte bei einigen Tieren erbbedingte Erkrankungen fest, die behandelt hätten werden müssen. Die 55-Jährige wurde schuldig gesprochen. Sie erhielt eine Geldstrafe von 1500 Euro und sieben Monate bedingte Haft. Die Frau erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.