Missbrauch: Großvater verurteilt
24.000 Euro Geldstrafe und 15 Monate bedingt.
Am Landesgericht Klagenfurt wurde gestern ein 69-jähriger Kärntner wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt. Der Mann fasste eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro und 15 Monate bedingte Haft aus. Er soll im Jahr 1999 seine damals siebenjährige Enkeltochter missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Enkeltochter hatte erst vor Kurzem über den Vorfall geredet, Jahre nach der ersten Tat soll es zu einem weiteren Übergriff gekommen sein, hieß es in der Anklage von Staatsanwältin Johanna Schunn. Der 69-Jährige wurde von seinen beiden Töchtern belastet. Eine Freundin der Töchter sagte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann als Zeugin aus. Sie erzählte, dass sie von dem Angeklagten belästigt worden war, als sie als 13-Jährige einmal bei ihrer Freundin übernachtet hatte.
Der 69-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt. Er sprach von „Lügen“und ortete eine Intrige seiner Töchter wegen Streitigkeiten um ein Haus. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf einen Freispruch: Er verwies auf finanzielle Motive hinter den Anschuldigungen.
Der Schöffensenat fällte schließlich den Schuldspruch – die Enkeltochter des Mannes habe einen „durchwegs glaubwürdigen Eindruck“gemacht, sagte Richterin Roßmann. Der 69Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.