Nach Höchstgerichtsurteil geht Nassfeld-Ringen weiter
OGH lässt Kauf der Heta-Anteile durch die Waldner-SWNP-Gruppe zu. Pucher, Herzog und weitere Gailtaler wollen Vorkaufsrecht nutzen.
Im Rechtsstreit um Anteile an der Bergbahnen Nassfeld Pramollo AG (BNP) hat der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung gefällt. „Er hat die Entscheidung von Richter Herwig Handl in erster Instanz am Firmenbuchgericht Klagenfurt bestätigt, so wie bereits das Oberlandesgericht Graz“, so Rechtsanwalt Werner Hochfellner der Klagenfurter Kanzlei AHP. Dieser vertritt in dem Verfahren die Hypo-Bad-Bank Heta. Diese will gemeinsam mit der Grawe ihren Drittelanteil an den Nassfeld-Bergbahnen verkaufen. Im Bieterverfahren hat die von Herbert Waldner angeführte SWNP-Gruppe mit rund 4,5 Millionen Euro das höchste Angebot gelegt. Den Verkauf durch die Heta/Grawe haben in der Hauptversammlung Arnold Pucher und Christoph Herzog abgelehnt, darauf rief die Waldner-SWNP-Gruppe das Firmenbuchgericht an, das den Kauf für zulässig erklärte. So wie OLG und nun auch OGH.
Herbert Waldner ist „nicht überrascht. Ich freue mich, dass der OGH unseren Weg für die Zukunft des Nassfelds für richtig hält“. Er hoffe, dass nun Bewegung in Gespräche komme. „Ich fühle mich nicht als Sieger, sondern will, dass wir Gespräche mit allen Beteiligten aufnehmen.“Denn trotz OGH-Entscheids werden Waldner und Friedl Seiwald die Heta-Anteile voraussichtlich nicht kaufen können. „Der Gesetzgeber hat zum Interessensausgleich eine spezielle Auffangregelung vorgesehen“, erläutert Hochfellner. „Die Gesellschaft selbst hat die Möglichkeit, binnen eines Monats einen Ersatzwerber namhaft zu machen, der statt dem Bieter zu denselben Bedingungen einsteigen kann.“
„Das werden die Bergbahnen Nassfeld Pramollo sicher machen“, erklärt deren Aufsichtsratsvorsitzender Max Rauscher. „Die Gesellschaft wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben durch Vorstand Christian Krisper rechtzeitig im August einen Ersatzwerber benennen“, so Rauscher. „Das werden Leute aus der Region sein.“
Als Ersatzwerber einsteigen würden nach Rauschers Worten „Arnold Pucher, Christoph Herzog und weitere Personen aus der Region, die schon viel für das Nassfeld getan haben und auch eine weitere Entwicklung möglich machen“. Wie es weitergeht? Hochfellner: „Die Heta muss dann entscheiden, ob sie an den Ersatzwerber verkauft oder ob sie gar nicht mehr verkauft.“
Max Rauscher sieht sich den Interessen der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter verpflichtet: „Das kann die Heta machen, wie sie will. Wir wollen rechtlich alles richtig machen. Uns geht es nicht mehr um Emotionen. Als Aufsichtsratsvorsitzender muss ich mit dem Vorstand sicherstellen, dass es zu keiner Schädigung der Gesellschaft kommt.“Hochfellner sieht noch viel rechtliches Neuland: „Braucht der Ersatzwerber dann auch eine Genehmigung in der Hauptversammlung, und wer ist stimmberechtigt?“
Daneben läuft auch noch ein weiteres Einspruchsverfahren gegen den Verkauf der Landesanteile an den Nassfeld-Bergbahnen an die SH Beteiligungs GmbH von Friedl Seiwald und Klaus Herzog. Der Einspruch dagegen ist gerade am Firmenbuchgericht in Klagenfurt und geht mutmaßlich auch bis zum OGH. Waldner: „Das würde wieder ein Jahr kosten.“