Kleine Zeitung Kaernten

Buben bleiben unter sich

Ein Mädchen wollte im Knabenchor singen und durfte nicht. Ein Gericht bestätigte das.

- Von Ingo Hasewend, München

Das Thema polarisier­t viele Deutsche: Ein Mädchen will sich in einen Knabenchor einklagen und geht dafür vor Gericht. Darf es das? Das fragten sich viele Hörer des Radiosende­rs „Bayern 3“und die Bandbreite der Anrufe zeigt, wie leidenscha­ftlich diese Frage im Nachbarlan­d diskutiert wird. Ablehnung und Zustimmung hielten sich die Waage.

Es geht in dem Streit nicht um einen beliebigen Chor. Die Mutter einer Neunjährig­en wollte vor dem Berliner Verwaltung­sgericht erreichen, dass ihre Tochter in der ältesten musikalisc­hen Einrichtun­g der deutschen Hauptstadt singen darf.

Staats- und Domchor wurde unter Brandenbur­gs Kurfürst Friedrich II. 1465 gegründet und hat damit eine ähnlich lange Tradition wie die Wiener Sängerknab­en, der Leipziger Thomanerch­or oder die Regensburg­er Domspatzen. Mädchen ist der mit dem Domchor organisato­risch verbundene Mädchencho­r der Singakadem­ie zu Berlin vorbehalte­n.

Geklagt wurde die Universitä­t der Künste, die die künstleris­che Aufsicht trägt. Eine Kommission hatte das Kind abgelehnt, weil es beim Vorsingen nicht gut genug gewesen sei. Die Mutter sah in der Ablehnung eine Verletzung des Anspruchs auf gleiche Teilhabe an staatliche­r Leistung und Förderung. Die Zugangsbes­chränkung diskrimini­ere in unzulässig­er WeiDer se. Laut Chor sei die Nichtaufna­hme des Kindes aber nicht auf das Geschlecht zurückzufü­hren, wenn die Stimme dem angestrebt­en Klangbild entsproche­n hätte, wäre das möglich gewesen. Das Gericht bestätigte in einem Urteil nun die Argumentat­ion des Chores. Die Kunstfreih­eit habe Vorrang.

Die Diskussion ist nicht auf Berlin beschränkt. Im Vorjahr wurde sie auch in Leipzig geführt, weil dort der Nachwuchs fehlt. Trotzdem wurden Mädchen beim Thomanerch­or bisher abgelehnt. Die Wiener Sängerknab­en sind der Forderung entgegenge­kommen. Sie haben einen gemischten Kindergart­en installier­t und Mädchen auf der Internatss­chule zugelassen.

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MDR
Hat ein Mädchen ein Recht darauf, in einem Knabenchor mitzusinge­n? Ein Berliner Gericht sagt vorerst: „Nein“ MDR

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