War „Bluttat“doch ein Suizid?
Ein Todesfall im Umfeld jenes oststeirischen Arztes, der erst kürzlich wieder vor Gericht stand, beschäftigt weiter die Staatsanwaltschaft: Ergänzungsgutachten wird eingeholt.
Hat der schwerbehinderte Alois H. (63) vor fünf Jahren in seinem Wohnhaus bei Hartberg Selbstmord begangen? Oder wurde er erschossen? Hundertprozentig geklärt ist der Fall noch immer nicht, obwohl die LKA-Mordermittler viele offene Fragen relativieren konnten. Demnach deutet mittlerweile einiges darauf hin, dass es tatsächlich Selbstmord gewesen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft hat ein ergänzendes Schuss-Gutachten in Auftrag gegeben, wie Pressesprecher Hansjörg Bacher gegenüber der Kleinen Zeitung bestätigt.
Der Todesfall im Umfeld je
oststeirischen Arztes, der erst kürzlich wegen Misshandlung seiner Kinder (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde, musste von der Staatsanwaltschaft Graz neu aufgerollt werden, nachdem berechtigte Zweifel an der Selbstmordvariante aufgetaucht waren. Alois H. starb durch den Schuss aus einer Pistole, die dem Arzt gehört hatte.
Schon 2014 gingen die Experten im Bundeskriminalamt davon aus, dass H. den Schuss mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst abgegeben hatte. Dennoch wurden die Ermittlungen abgebrochen.
Als vier Jahre später ein pensionierter Gerichtsmediziner in einem Privatgutachten einen Selbstmord praktisch ausgenes schlossen hatte, gab die Anklagebehörde ein Schuss-Gutachten in Auftrag. Gutachter Manuel Fließ hielt nach Überprüfung der allerdings nur mangelhaft durchgeführten Tatort- und Ermittlungsarbeit der örtlichen Polizei ebenfalls ein Fremdverschulden für wahrscheinlich. In der Folge schaltete die Staatsanwaltschaft die LKA-Mordgruppe ein.
Die kriminalistischen Ermittlungen sind nun abgeschlossen. Man habe neue Erkenntnisse gewonnen, so Hansjörg Bacher. „Jetzt ist neuerlich der Sachverständige am Wort. Wir werden sehen, zu welchem Ergebnis er jetzt kommt.“Erst danach wird die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen.