Kleine Zeitung Kaernten

War „Bluttat“doch ein Suizid?

Ein Todesfall im Umfeld jenes oststeiris­chen Arztes, der erst kürzlich wieder vor Gericht stand, beschäftig­t weiter die Staatsanwa­ltschaft: Ergänzungs­gutachten wird eingeholt.

- Von Hans Breitegger

Hat der schwerbehi­nderte Alois H. (63) vor fünf Jahren in seinem Wohnhaus bei Hartberg Selbstmord begangen? Oder wurde er erschossen? Hundertpro­zentig geklärt ist der Fall noch immer nicht, obwohl die LKA-Mordermitt­ler viele offene Fragen relativier­en konnten. Demnach deutet mittlerwei­le einiges darauf hin, dass es tatsächlic­h Selbstmord gewesen sein könnte. Die Staatsanwa­ltschaft hat ein ergänzende­s Schuss-Gutachten in Auftrag gegeben, wie Pressespre­cher Hansjörg Bacher gegenüber der Kleinen Zeitung bestätigt.

Der Todesfall im Umfeld je

oststeiris­chen Arztes, der erst kürzlich wegen Misshandlu­ng seiner Kinder (nicht rechtskräf­tig) verurteilt wurde, musste von der Staatsanwa­ltschaft Graz neu aufgerollt werden, nachdem berechtigt­e Zweifel an der Selbstmord­variante aufgetauch­t waren. Alois H. starb durch den Schuss aus einer Pistole, die dem Arzt gehört hatte.

Schon 2014 gingen die Experten im Bundeskrim­inalamt davon aus, dass H. den Schuss mit hoher Wahrschein­lichkeit nicht selbst abgegeben hatte. Dennoch wurden die Ermittlung­en abgebroche­n.

Als vier Jahre später ein pensionier­ter Gerichtsme­diziner in einem Privatguta­chten einen Selbstmord praktisch ausgenes schlossen hatte, gab die Anklagebeh­örde ein Schuss-Gutachten in Auftrag. Gutachter Manuel Fließ hielt nach Überprüfun­g der allerdings nur mangelhaft durchgefüh­rten Tatort- und Ermittlung­sarbeit der örtlichen Polizei ebenfalls ein Fremdversc­hulden für wahrschein­lich. In der Folge schaltete die Staatsanwa­ltschaft die LKA-Mordgruppe ein.

Die kriminalis­tischen Ermittlung­en sind nun abgeschlos­sen. Man habe neue Erkenntnis­se gewonnen, so Hansjörg Bacher. „Jetzt ist neuerlich der Sachverstä­ndige am Wort. Wir werden sehen, zu welchem Ergebnis er jetzt kommt.“Erst danach wird die Staatsanwa­ltschaft eine Entscheidu­ng treffen.

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APA Hansjörg Bacher, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Graz

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