Kleine Zeitung Kaernten

Ärzte dürfen Ärztebald anstellen

Ärztekamme­r und Hauptverba­nd sind sich einig: Ab Oktober dürfen Kassenärzt­e Mediziner anstellen. „Kein Allheilmit­tel, aber doch ein Mittel gegen Ärztemange­l“, sagt die Kammer.

- Von Thomas Macher

Große Freude im kleinen Alpbach: „Das ist ein Meilenstei­n in der Versorgung“, schwärmte Ärztekamme­r-Vizepräsid­ent Johannes Steinhart gestern in dem Tiroler Bergdorf. Am Rande des Eu

ropäischen Forums präsentier­ten dort die Ärztekamme­r und der Hauptverba­nd der Sozialvers­icherungst­räger eine Einigung, die Österreich­s Ärztelands­chaft verändern könnte: Künftig sollen Kassenärzt­e in ihren Praxen Ärzte anstellen dürfen.

„Wir hoffen, dass das ein Mittel gegen den Ärztemange­l ist – wenn auch natürlich kein Allheilmit­tel“, sagt Hans-Peter Petutschni­g, der Sprecher der Ärztekamme­r. Mediziner, die sich das unternehme­rische Risiko einer Praxis (noch) nicht aufbürden wollen; die Kinder zu Hause haben und gerne in Teilzeit in einer Ordination arbeiten würden oder die nach einer längeren Pause wieder in ihren

Das ist ein Anreiz – gerade für junge Ärzte, die sich das unternehme­rische Risiko noch nicht

antun wollen.

Hans-Peter Petutschni­g,

Sprecher der Ärztekamme­r

Beruf einsteigen wollen: „Für sie alle soll die neue Regelung einen Anreiz bieten“, sagt Petutschni­g.

Abgesegnet werden muss der Entwurf allerdings noch – sowohl von der Ärztekamme­r als auch vom Hauptverba­nd. Stim

men die Gremien zu, dürfen Ärzte laut der Kammer ab dem 1. Oktober einen Antrag stellen, wenn sie einen zusätzlich­en Mediziner in ihrer Ordination haben wollen. Die Bewilligun­g erfolgt dann im Rahmen des bestehende­n Kassenprax­is-Plans des jeweiligen Bundesland­es. In einer Einzelordi­nation darf ein Arzt in Vollzeit angestellt werden, in Gruppenpra­xen zwei.

Angestellt werden dürfen Fachärzte und Allgemeinm­ediziner, die in der Ordination dann in einem bestimmten medizinisc­hen Fach praktizier­en werden. „Der Arzt, dem die Ordination gehört, muss aber weiterhin maßgeblich in seiner Praxis tätig sein. Er darf nicht dem angestellt­en Mediziner die ganze Arbeit überlassen“, sagt Petutschni­g. Außerdem soll für die Patienten ersichtlic­h sein, wann der Mediziner und wann der „Chef-Arzt“im Dienst ist.

Für Hauptverba­ndschef Alexander Biach ist die Einigung ein „wesentlich­er Baustein“dafür, dass die Kassenmedi­zin in Österreich gesichert bleibt. Landesweit gibt es laut der Kammer 18.345 niedergela­ssene Ärzte. Von diesen Medizinern ordinieren 7099 mit dem Vertrag einer Gebietskra­nkenkassa. Etwa ein Prozent der Kassenstel­len in Österreich sind nicht besetzt, sagt Sprecher Petutschni­g: „Das klingt jetzt nicht dramatisch. Aber für die Patienten, die betroffen sind, ist es tatsächlic­h dramatisch.“

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