Kleine Zeitung Kaernten

Klage: Land soll für Schaden durch Fischotter haften.

Habsburg-Lothringen fordert vom Land Geld, weil es den explodiere­nden Bestand der Marder zu spät reguliert habe. Pikant: Ausgerechn­et ein Landesguta­chten stützt die Forderung.

- Von Thomas Martinz

Sie sind herzig, bedroht und bei Fischern verhasst: Die Rückkehr der Fischotter in Kärnten ist eine mit Hinderniss­en, fressen sie doch hierzuland­e die Flüsse leer. Mit Ulrich Habsburg-Lothringen will nun erstmals ein Fischereiv­erwalter

die entstanden­en Schäden beim Land einfordern. Dieses hat bekanntlic­h mit Mai 2018 eine Verordnung erlassen, die es erlaubt, jährlich 43 Fischotter zu entnehmen, um den auf rund 400 Marder angewachse­nen Bestand zu regulieren. Zu spät, glaubt Habsburg-Lothringen. „Der Fischbesta­nd in unseren Revieren (die Fischereir­echte besitzt Sohn Clemens, das Fruchtgenu­ssrecht hat Ulrich, Anm.) ist in den letzten Jahren drastisch zurückgega­ngen. In der Lavant beispielsw­eise befanden sich vor Jahren 285 Kilogramm Fisch pro Hektar. Heute sind es 17 Kilogramm. Ich zahle Steuern, kann die Gewässer aber nicht vermarkten und bleibe auf Fischerkar­ten sitzen“, betont Habsburg-Lothringen. Die

in den Jahren 2013 bis 2018 beziffert er mit 154.650 Euro. „Über Rechtsanwa­lt Rudi Vouk habe ich eine Schadeners­atzklage gegen das Land eingereich­t“, sagt der 77Jährige.

Pikant: Der Land- und Forstwirt hat ein Gutachten vorliegen, das ausgerechn­et der Fischereis­achverstän­dige des Landes, Gabriel Honsig-Erlenburg, erstellte. Dieser ortet in Habsburgs Fließgewäs­sern „außerorden­tlich starke Rückgänge der Fischbioma­sse“, was mit der Ausbreitun­g des Fischotter­s korreliere. Außerdem wird festgestel­lt, dass durch den Ausfraß „die Ausübung der Fischerei bzw. der Ertrag stark gemindert“würden. Honsig-Erlenburg hat die Schäden in Habsburgs Revieren errechnet: 154.650 Euro.

Das Büro von Jagdund Fischereir­eferent Martin Gruber (ÖVP) bestätigt die geschätzte Summe. Von einer Klage wisse man noch nichts, eine Klagsdrohu­ng sei eingelangt. Auszahlung­en von Unterstütz­ungsleistu­ngen könnten verpflicht­end erst seit 1. Jänner 2019 erfolgen. Mit diesem Tag wurde der Wildschade­nsfonds eingericht­et. „Schäden, die davor entstanden sind, können beim Land nicht geltend geSchäden macht werden“, erklärt Gruber. Der Fonds ist vorerst mit 100.000 Euro dotiert. „Diese Summe ist ein Witz. Da stünde mir alleine ein Viertel der Gesamtmitt­el zu“, lacht Habsburg-Lothringen. Dass eine höhere Unterstütz­ungsleistu­ng erforderli­ch sei, wisse man, so Gruber. „Wir versuchen, die Mittel aufzustock­en.“Das wird Habsburg-Lothringen aber nicht von der Klage für die Jahre 2013 bis 2018 abbringen: „Notfalls gehe ich bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f nach Straßburg.“Seit Inkrafttre­ten der Fischotter­verordnung wurden in Kärnten übrigens 47 Tiere „entnommen“. Der Erlass läuft 2020 aus, soll aber laut GruberBüro zumindest um zwei weitere Jahre verlängert werden.

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APA/KLAMAR Ulrich Habsburg-Lothringen

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