Klage: Land soll für Schaden durch Fischotter haften.
Habsburg-Lothringen fordert vom Land Geld, weil es den explodierenden Bestand der Marder zu spät reguliert habe. Pikant: Ausgerechnet ein Landesgutachten stützt die Forderung.
Sie sind herzig, bedroht und bei Fischern verhasst: Die Rückkehr der Fischotter in Kärnten ist eine mit Hindernissen, fressen sie doch hierzulande die Flüsse leer. Mit Ulrich Habsburg-Lothringen will nun erstmals ein Fischereiverwalter
die entstandenen Schäden beim Land einfordern. Dieses hat bekanntlich mit Mai 2018 eine Verordnung erlassen, die es erlaubt, jährlich 43 Fischotter zu entnehmen, um den auf rund 400 Marder angewachsenen Bestand zu regulieren. Zu spät, glaubt Habsburg-Lothringen. „Der Fischbestand in unseren Revieren (die Fischereirechte besitzt Sohn Clemens, das Fruchtgenussrecht hat Ulrich, Anm.) ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. In der Lavant beispielsweise befanden sich vor Jahren 285 Kilogramm Fisch pro Hektar. Heute sind es 17 Kilogramm. Ich zahle Steuern, kann die Gewässer aber nicht vermarkten und bleibe auf Fischerkarten sitzen“, betont Habsburg-Lothringen. Die
in den Jahren 2013 bis 2018 beziffert er mit 154.650 Euro. „Über Rechtsanwalt Rudi Vouk habe ich eine Schadenersatzklage gegen das Land eingereicht“, sagt der 77Jährige.
Pikant: Der Land- und Forstwirt hat ein Gutachten vorliegen, das ausgerechnet der Fischereisachverständige des Landes, Gabriel Honsig-Erlenburg, erstellte. Dieser ortet in Habsburgs Fließgewässern „außerordentlich starke Rückgänge der Fischbiomasse“, was mit der Ausbreitung des Fischotters korreliere. Außerdem wird festgestellt, dass durch den Ausfraß „die Ausübung der Fischerei bzw. der Ertrag stark gemindert“würden. Honsig-Erlenburg hat die Schäden in Habsburgs Revieren errechnet: 154.650 Euro.
Das Büro von Jagdund Fischereireferent Martin Gruber (ÖVP) bestätigt die geschätzte Summe. Von einer Klage wisse man noch nichts, eine Klagsdrohung sei eingelangt. Auszahlungen von Unterstützungsleistungen könnten verpflichtend erst seit 1. Jänner 2019 erfolgen. Mit diesem Tag wurde der Wildschadensfonds eingerichtet. „Schäden, die davor entstanden sind, können beim Land nicht geltend geSchäden macht werden“, erklärt Gruber. Der Fonds ist vorerst mit 100.000 Euro dotiert. „Diese Summe ist ein Witz. Da stünde mir alleine ein Viertel der Gesamtmittel zu“, lacht Habsburg-Lothringen. Dass eine höhere Unterstützungsleistung erforderlich sei, wisse man, so Gruber. „Wir versuchen, die Mittel aufzustocken.“Das wird Habsburg-Lothringen aber nicht von der Klage für die Jahre 2013 bis 2018 abbringen: „Notfalls gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg.“Seit Inkrafttreten der Fischotterverordnung wurden in Kärnten übrigens 47 Tiere „entnommen“. Der Erlass läuft 2020 aus, soll aber laut GruberBüro zumindest um zwei weitere Jahre verlängert werden.