Kleine Zeitung Kaernten

Wenn der Nachbar sein Holz direkt an der Hecke lagert

Der Holzlagerp­latz direkt an der Grundstück­sgrenze ist erlaubt, auch wenn’s dem Nachbarn nicht gefällt.

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Unser Leser hegt und pflegt die Hecke in seinem Garten seit bald 40 Jahren. „In der Vergangenh­eit grenzte mein Grundstück auf einer Seite nur an Ackerland, so konnte ich die Hecke immer gut schneiden“, erzählt er. Jetzt sei das Grundstück aber in Bauland umgewidmet worden. Der neue Nachbar habe es eingezäunt und lagere nun sein meterlange­s Brennholz direkt an besagter Hecke, was diese nicht sonderlich gut vertrage. „Meine Hecke ist auf dieser Seite mittlerwei­le schon abgestorbe­n“, beklagt sich der Mann, der seinen Nachbarn freilich schon mehrfach auf das Problem angesproch­en hat. „Das hat aber alles nichts gebracht“, erzählt er und fragt sich nun: „Wie kann ich mich rechtlich wehren?“

Rechtsanwa­lt Wolfgang Reinisch dazu befragt und folgende Expertise erhalten: „So, wie Ihr Leser das Recht hat, sein Grundstück auf der gesamten Fläche und bis zur Grenze zu nutzen, so kommt dieses Recht auch dem Nachbarn zu. Er darf auf seinem Grund bis zur Grenze einen Zaun errichten und grundsätzl­ich auch Gegenständ­e bis an die Grenze lagern.“Zivilrecht­lich sei der Nachbar daher berechtigt, auch Brennholz bis unmittelba­r an die Grundgrenz­e zu lagern, und zwar auch dann, wenn dadurch unmittelba­r an der Grenze gesetzte Pflanzen unseres Lesers Schaden erleiden. Ob hier etwaige Brandschut­zbestimmun­gen zugunsten unseres Lesers bzw. seiner Hecke zum Tragen kommen, sei extra zu klären.

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