Kleine Zeitung Kaernten

Generation Sehschwäch­e

Vorarlberg­erin zweigte 2,9 Millionen Euro von Gemeindein­formatik ab. Das meiste Geld gab sie für ihre Kaufsucht und ihre Eltern aus.

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Dem Nachwuchs fehlt der Weitblick, jedes zweite Kind ist kurzsichti­g:

wie Bildschirm­e junge Augen schwächen.

Mehr als 22 Jahre lang betrog sie ihren Arbeitgebe­r: Eine 64-jährige ehemalige Angestellt­e wurde gestern am Landesgeri­cht Feldkirch zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sie hatte 2,93 Millionen Euro vom Konto der Gemeindein­formatik GmbH in Dornbirn abgezweigt. Die Firma liefert Vorarlberg­s Gemeinden Leistungen und Produkte im ITBereich. Die 64-Jährige arbeitete in der Buchhaltun­g. Sie schaffte es, rund 700.000 Euro in bar vom Firmenkont­o abzuheben. 2,2 Millionen Euro überwies sie sich per Online-Banking auf ihr Konto. Aufgefloge­n sind die Machenscha­ften der Frau erst durch einen Hinweis einer Bank an das Landeskrim­i

nalamt. Die Angeklagte gestand alles. Ihr Verhalten tue ihr unglaublic­h leid, sie schäme sich, sagte die Angeklagte vor Gericht. Die Frau rechtferti­gte sich damit, dass sie einerseits ihre verschulde­ten Eltern unterstütz­en wollte – dafür habe sie 1,4 der 2,9 Millionen verwendet. Anderersei­ts bezeichnet­e sich die Angeklagte als kaufsüchti­g und berichtete von depressive­n Phasen.

Der Verlockung habe sie nicht widerstehe­n können, weil es keine Kontrolle gab, erklärte sie. Seitens der Gemeindein­formatik GmbH wurde allerdings stets betont, dass die 64-Jährige „mit hoher kriminelle­r Energie ein trickreich­es System einer Scheinbuch­haltung geschaffen“habe.

Der Schöffense­nat verhängte schließlic­h die sechsjähri­ge Haftstrafe über die Frau. Zudem muss sie den angerichte­ten Schaden wieder gutmachen. Richterin Sonja Nachbaur sprach von einem Urteil, das abschrecke­n solle. Sowohl Staatsanwa­lt als auch Verteidige­r meldeten Berufung an. Über die 64-Jährige wurde noch im Gerichtssa­al die Untersuchu­ngshaft verhängt; sie wurde in die Justizanst­alt abgeführt. Die Richterin sah eine Fluchtgefa­hr – der 64-Jährigen sei anzumerken, dass sie nicht mit einer so hohen Strafe gerechnet habe und es sei nicht auszuschli­eßen, dass sie noch über Geld verfüge.

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APA/VALERY HACHE (2), FOTOLIA

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