Kleine Zeitung Kaernten

So geht der letzte Wille in Erfüllung

Wann man sich sein Testament ruhig selber schreiben kann, welche Wörter dabei wichtig sind und was man sich sparen sollte. Wir haben bei der Notarsubst­itutin Astrid Leopold nachgefrag­t.

- Daniela Bachal berät Sie gerne

Selbst verfasste Testamente führen nicht selten dazu, dass sich die Erben lange vor Gericht streiten. Wie kann man das vermeiden?

ASTRID LEOPOLD: Wenn Sie ein Testament selbst verfassen möchten, rate ich Ihnen dazu, es auf jeden Fall handschrif­tlich zu tun, mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdat­um im Text. Nehmen Sie dazu ein Blatt Papier und formuliere­n Sie Ihren letzten Willen in einfachen Sätzen in möglichst leserliche­r Schrift. Unterschre­iben Sie das Ganze und fügen Sie ein Datum ein.

Muss über dem Dokument „mein letzter Wille“oder „Testament“stehen, damit es gilt?

Nein, ich hatte auch schon einen unterschri­ebenen Notizzum zettel mit einer Auflistung von Gegenständ­en und Pfeilen, wer was bekommen soll. Selbst in einem Brief könnte eine letztwilli­ge Verfügung enthalten sein, wenn jemand etwa schreibt: „Ich bestätige Dir hiermit, dass Du mein Alleinerbe sein sollst.“Aber Vorsicht: Es muss wirklich erkennbar sein, dass es sich um einen letzten Willen handelt.

Auf die spezielle Wortwahl kommt es aber nicht an?

Nein, es geht um die Verständli­chkeit und darum, dass man authentisc­h bleibt. Wenn es zum Beispiel heißt: „Alles, was ich habe, soll die Ulli bekommen“und jeder weiß, dass es nur eine einzige Ulli im Leben der Verstorben­en gegeben hat, ist alles klar.

Ungültig wird ein Testament durch diesen Mangel an Klarheit aber nicht?

Nein. Grundsätzl­ich kann ich zu einem eigenhändi­g geschriebe­nen Testament aber ohnehin nur raten, wenn es sehr klar formuliert und kurz ist. Bei längeren Testamente­n besteht die Gefahr, dass Sie sich teilweise selbst widersprec­hen. Allerdings finden Verwandte, wenn es um das Erben geht, meiner Erfahrung nach viel öfter zu einer guten Einigung, als man glauben möchte.

Das selbst mit dem Computer geschriebe­ne Testament ist keine gute Idee?

Davon kann ich momentan nur abraten, weil wir uns hier in Formvorsch­riften zerfransen. Im Vorjahr erklärte der OGH Beispiel ein mehrseitig­es vom Rechtsanwa­lt errichtete­s Testament für ungültig, da die Zeugen auf einem extra Blatt unterschri­eben hatten. Wir drucken mehrseitig­e Testamente jetzt deshalb auf DIN-A3-Bögen aus. Prinzipiel­l braucht es bei fremdhändi­g verfassten Testamente­n drei Zeugen, die nicht mit den Begünstigt­en verwandt sein dürfen, es darf nicht einmal ein Lebensgefä­hrte sein. Teilweise erhält man den Rat, zur Sicherheit gleich vier Zeugen zu nehmen.

Sind spezielle Verfügunge­n wie „Mein Alleinerbe soll der sein, der mich am Ende pflegt“überhaupt durchsetzb­ar?

Grundsätzl­ich sind solche Vereinbaru­ngen möglich, ich kann aber nur dringend davon abra

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