So geht der letzte Wille in Erfüllung
Wann man sich sein Testament ruhig selber schreiben kann, welche Wörter dabei wichtig sind und was man sich sparen sollte. Wir haben bei der Notarsubstitutin Astrid Leopold nachgefragt.
Selbst verfasste Testamente führen nicht selten dazu, dass sich die Erben lange vor Gericht streiten. Wie kann man das vermeiden?
ASTRID LEOPOLD: Wenn Sie ein Testament selbst verfassen möchten, rate ich Ihnen dazu, es auf jeden Fall handschriftlich zu tun, mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum im Text. Nehmen Sie dazu ein Blatt Papier und formulieren Sie Ihren letzten Willen in einfachen Sätzen in möglichst leserlicher Schrift. Unterschreiben Sie das Ganze und fügen Sie ein Datum ein.
Muss über dem Dokument „mein letzter Wille“oder „Testament“stehen, damit es gilt?
Nein, ich hatte auch schon einen unterschriebenen Notizzum zettel mit einer Auflistung von Gegenständen und Pfeilen, wer was bekommen soll. Selbst in einem Brief könnte eine letztwillige Verfügung enthalten sein, wenn jemand etwa schreibt: „Ich bestätige Dir hiermit, dass Du mein Alleinerbe sein sollst.“Aber Vorsicht: Es muss wirklich erkennbar sein, dass es sich um einen letzten Willen handelt.
Auf die spezielle Wortwahl kommt es aber nicht an?
Nein, es geht um die Verständlichkeit und darum, dass man authentisch bleibt. Wenn es zum Beispiel heißt: „Alles, was ich habe, soll die Ulli bekommen“und jeder weiß, dass es nur eine einzige Ulli im Leben der Verstorbenen gegeben hat, ist alles klar.
Ungültig wird ein Testament durch diesen Mangel an Klarheit aber nicht?
Nein. Grundsätzlich kann ich zu einem eigenhändig geschriebenen Testament aber ohnehin nur raten, wenn es sehr klar formuliert und kurz ist. Bei längeren Testamenten besteht die Gefahr, dass Sie sich teilweise selbst widersprechen. Allerdings finden Verwandte, wenn es um das Erben geht, meiner Erfahrung nach viel öfter zu einer guten Einigung, als man glauben möchte.
Das selbst mit dem Computer geschriebene Testament ist keine gute Idee?
Davon kann ich momentan nur abraten, weil wir uns hier in Formvorschriften zerfransen. Im Vorjahr erklärte der OGH Beispiel ein mehrseitiges vom Rechtsanwalt errichtetes Testament für ungültig, da die Zeugen auf einem extra Blatt unterschrieben hatten. Wir drucken mehrseitige Testamente jetzt deshalb auf DIN-A3-Bögen aus. Prinzipiell braucht es bei fremdhändig verfassten Testamenten drei Zeugen, die nicht mit den Begünstigten verwandt sein dürfen, es darf nicht einmal ein Lebensgefährte sein. Teilweise erhält man den Rat, zur Sicherheit gleich vier Zeugen zu nehmen.
Sind spezielle Verfügungen wie „Mein Alleinerbe soll der sein, der mich am Ende pflegt“überhaupt durchsetzbar?
Grundsätzlich sind solche Vereinbarungen möglich, ich kann aber nur dringend davon abra