Ersten Mordversuch hat Villacherin noch überlebt.
Neue Details zur Ermordung einer Villacherin 2018: Zwei nun angeklagte Frauen hatten zuerst versucht, sie mit Giftcocktail zu töten.
Am 6. Oktober 2018 wurde eine Pensionistin (72) in Villach ermordet. Erwürgt von B. H. (44), die von M. T. (48) dazu angestiftet worden sein soll. Während H. die Tat gestanden hat, bestreitet T. die Anstiftung. Die 44- und die 48Jährige müssen sich unter anderem wegen Mordes und Anstiftung dazu vor Gericht verantworten. Angeklagt ist auch eine dritte Frau, wegen geringerer Verbrechen (Info rechts).
Vor dem Mord versuchten H. und T. bereits einmal, die Pensionistin zu töten. Das geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor: Die drei angeklagten Frauen hatten die Villacherin jahrelang finanziell ausgebeutet. Ihr mit esoterischen Tricks und Lügen seit 2013 insgesamt 85.000 Euro hernes
ausgelockt. Im Sommer 2018 meldete sich die Polizei, die bereits wegen Betruges gegen T. ermittelte, bei der Pensionistin und informierte sie, dass sie ein weiteres Betrugsopfer sei.
Die 72-Jährige reagierte und sagte zu T. im September, dass sie „gegebenenfalls das Testament dahin gehend abändern wolle, dass T. enterbt werde“, so die Anklage. „Für T. galt es, dies zu verhindern.“Ende des Monats kam T. „mit drei Gläsern in der Höhe eines Marmeladenglases, befüllt mit einem Pflanzenbrei, zu H. und teilte dieser mit, dass sich in den Gläsern hochgiftige Pilze und Pflanzen befänden, welche derart toxisch seien, dass man diese lediglich mit Handschuhen angreifen könne“.
T. forderte H. auf, der 72-Jährigen das Gift ins Essen zu mischen. Sie gingen ins Buffet eiMöbelmarktes, holten dort „eine grünliche Cremesuppe“, in die H. das Gift mischte. „Mit ganz viel Schnittlauch drauf, um einen allfälligen unbekannten Geschmack zu überdecken“, befahl T. ihrer Komplizin. Die 72-Jährige aß die Suppe und wurde von den Frauen zurück in ihre Wohnung gebracht. Die Täterinnen verabschiedeten sich in der Annahme, ihr Opfer würde sterben. Tage danach rief H. im Auftrag der 48Jährigen bei der 72-Jährigen an,