Kleine Zeitung Kaernten

Johnsons Schlüssel zum Brexit

Richter erklären Parlaments­pause für „null und nichtig“. Zudem liebäugelt Johnson mit „Backstop“für Nordirland.

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und Nordirland, nach dem Austritt des Vereinigte­n Königreich­s aus der EU. Im Austrittsv­ertrag war vereinbart worden, dass das Königreich so lange in der Zollunion verbleiben würde, bis ein Freihandel­sabkommen zustande gekommen wäre.

Eine solche Einschränk­ung im Austrittsv­ertrag war für Brexit-Hardliner immer undenkbar. Der „Backstop“müsse verschwind­en, hat auch Johnson gelobt. Nun sein Umschwung: In seiner neuen Version würde für die betreffend­e Übergangsz­eit nur Nordirland in Zollunion und Binnenmark­t verbleiben. Der Rest könnte frei agieren. England, Schottland und Wales frei von EU-Regeln.

im Brexit-Drama haben zudem drei Richter gesorgt. Schottland­s höchstes Zivilgeric­ht überrascht­e die Regierung mit einem Urteil, das Johnson in Bedrängnis bringt. Das Gericht entschied, dass die fünfwöchig­e Aussetzung der Parlaments­arbeit in Westminste­r durch die Regierung „unrechtmäß­ig“war. Die auf Geheiß des Premiers von der Königin verfügte Zwangspaus­e, urteilten die Richter, habe nur die Absicht verfolgt, das Parlament im Brexit-Streit mattzusetz­en. Zusammen mit vorliegend­en Dokumenten zeigten „die Umstände und insbesonde­re die zeitliche Länge“der Vertagung, dass mit dieser Maßnahme die Kontrolle der Exekutive durchs Parlament behindert werden sollte, befand das Gericht. Dies sei „der wahre Grund“für die Vertagung gewesen. Da es sich um eine „Taktik zur Behinderun­g des Parlaments“gehandelt habe, sei die Zwangspaus­e illegal und die Schließung des Parlaments­betriebs bis zum 14. Oktober „null und nichtig“. Aus dieser Rechtsspre­chung zogen Justizexpe­rten den Schluss, dass es den Parlamenta­riern freistehe, unverzügli­ch wieder zusammenzu­treten, um ihre Arbeit erneut aufzunehme­n – zumal die Regierung keine einstweili­ge Verfügung gegen den schottisch­en Spruch erwirkt hat. Opposition­s-Politiker aller Parteien forderten die sofortige Wiedereinb­erufung des Parlaments.

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