Rotes Kreuz wartet auf Anklage des Staatsanwalts
Spenderin von mit Malaria kontaminiertem Blut und ein Sanitäter müssen vor Gericht.
Die Polizei sucht nach Unbekannten, die in der Nacht auf Samstag einen Müllkübel auf einer Bushaltestelle in Spittal/Drau gesprengt haben. Zwischen 2.15 und 2.30 Uhr haben die Täter einen in Österreich nicht zugelassenen pyrotechnischen Sprengsatz im Abfalleimer gezündet. Laut Entschärfungsdienst dürfte der Sprengkörper einen Durchmesser von 60 Millimetern und eine Füllmenge von 50 bis 75 Gramm aufgewiesen haben. Der Mülleimer wurde komplett zerstört, auch mehrere Scheiben der Bushaltestellen-Überdachung wurden durchschlagen.
Im tragischen Fall einer 86-jährigen Frau aus dem Bezirk Völkermarkt, die sich während einer Hüftoperation in einem Krankenhaus in Klagenfurt durch eine kontaminierte Blutinfusion mit Malaria angesteckt hatte und verstorben ist, wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Wie berichtet, müssen sich die Spenderin und ein Sanitäter des Roten Kreuz wegen fahrlässiger bzw. grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Die Anklage wirft dem Mann vor, Informationen über den Afrikaaufenthalt der Frau – sie hat sich in Uganda angesteckt – nicht weitergeleitet zu haben. Der 61-Jährige ist weiter für das Rote Kreuz tätig. „Für uns gibt es keinen Anlass, das zu ändern. Wir werden uns genau anschauen, was die Staatsanwaltschaft vorwirft. Noch haben wir die Anklage nicht“, sagt Präsident Peter Ambrozy. Laut Rotem Kreuz hat die Spenderin während der Blutabnahme nicht erwähnt, dass sie in einem Malaria-Gebiet gewesen sei. In einem von ihr ausgefüllten Fragebogen blieb diese Tatsache ebenfalls unerwähnt. „Sie hat es gegenüber unserem Mitarbeiter nur bei einem Krankentransport erwähnt“, sagt Ambrozy. Drei Tage nach ihrer Blutspende ist die Frau dann an Malaria erkrankt. Sie hat sich nach einer Behandlung erholt. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.