KÄRNTEN Mann will zum Heer, darf aber nicht. Er verträgt kein Gluten.
19-Jähriger verträgt kein Gluten und darf daher nicht zum Heer. Damit ist er aber auch vom Zivildienst ausgeschlossen.
Monatelang hat sich ein Absolvent der Sozialberufsschule aus dem Bezirk Klagenfurt-Land heuer auf seine Musterung vorbereitet. Vor allem Muskelaufbau stand auf dem Trainingsplan. Das erklärte Ziel war das Pionierbataillon in Villach. Bei der Musterung (offiziell heißt es Stellung) erfolgte dann die große Enttäuschung. Und es sollte nicht die letzte gewesen sein.
„Ich habe Zöliakie und war deshalb automatisch untauglich“, sagt der mittlerweile 19Jährige. Diese spezielle Erkrankung des Margen-Darm-Trakts zeigt sich durch eine Glutenbzw. Getreideunverträglichkeit. zufolge soll davon rund ein Prozent der Bevölkerung betroffen sein.
Offiziell will sich weder Bundesheer noch Ministerium zu diesem Ergebnis der Stellungskommission äußern. Inoffiziell heißt es, dass die Verpflegung der Rekruten mit speziellen Bedürfnissen zu aufwendig und kostenintensiv ist. Grundsätzlich gebe es in den Kasernen immer drei Menüs: mit Fleisch, ohne Fleisch und eine süße Variante. Daran werde sich fürs Erste auch nichts ändern.
„Man fühlt sich unbrauchbar und wird automatisch zu einem Menschen zweiter Klasse degradiert. Körperlich habe ich keine Probleme. Ich könnte mir mein Essen auch so zusammenstellen, dass es für mich passt“, sagt der 19-Jährige. Es habe schon einige Tage gebraucht, um diese Enttäuschung zu verarbeiten. Der Lichtblick: Mit dem Zivildienst habe sich ja immerhin ein Plan B angeboten, um dennoch einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisSchätzungen
ten zu können. Doch auch daraus wurde nichts.
Laut aktueller Gesetzeslage
bleibt bei einer Untauglichkeit für das Bundesheer auch der Weg zum Zivildienst für immer verschlossen. Ob man möchte oder nicht. „Das kann doch wirklich kein Mensch verstehen. Ich will freiwillig einen Dienst ableisten und man lässt mich nicht.“
Unterstützung bekommt der 19-Jährige vom zuständigen Landesrat Daniel Fellner (SPÖ). „Diese Regelung macht keinen Sinn. Dass jemand keinen Zivildienst leisten darf, weil er kein Gluten verträgt, zeigt deutlich, wie dringend die Kriterien überarbeitet werden müssen.“Zöliakie sei mittlerweile ohnehin auf dem Weg eine Art Volkskrankheit zu werden. In Pflegeoder Altersheimen würden zudem Menüs, die alle möglichen Unverträglichkeiten berücksichtigen, angeboten. „Körperliche Mängel, die im Alltag so gut wie nicht zu spüren sind, sollten kein Knock-out-Kriterium sein“, sagt Fellner. So könne man auch dem Mangel bei Zivildienern entgegenwirken.
Eine Änderung des Systems scheint möglich. Laut Verteidigungsministerium „tagen hinsichtlich der Tauglichkeitskriterien gerade mehrere interministerielle Arbeitsgruppen“.
Vom Dienst bei der Polizei ist man aufgrund einer Untauglichkeit beim Bundesheer nicht mehr automatisch ausgeschlossen. Bei der Exekutive werden eigene Untersuchungen durchgeführt. „Zöliakie ist sicher kein Hinderungsgrund, um zur Polizei zu kommen“, sagt Sprecher Mario Nemetz.
Dassjemandkeinen Zivildienst leisten darf, weil er kein Gluten verträgt, macht keinen Sinn.
Daniel Fellner,
Landesrat