Gericht sieht Mangel auch nach Update
Oberlandesgericht: „Thermofenster ist Mangel.“
Nach dem Auffliegen des Diesel-Skandals erhielten Tausende Autos des VW-Konzerns ein Software-Update. Eine Kundin gab sich damit nicht zufrieden und streitet seitdem um die Rückgabe ihres Audi Q3. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab ihr nun recht. Der Richter bezieht sich dabei auf das sogenannte Thermofenster. Denn unter 15 und über 33 Grad Celsius wird die Abgasreinigung deaktiviert. Laut VW, um den Motor zu schützen. Die Richter entschieden indes, dass das auch nach dem Software-Update programmierte „Thermofenster“, das die Abgasreinigung auf einen bestimmten Temperaturbereich einschränkt, ein grundsätzlicher Mangel ist und dazu führt, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung fehle. Anwalt Michael Poduschka, der die Klage eingebracht hat, spricht von einem „Sensationsurteil“. Auch deshalb, weil es praktisch bei allen Fahrzeugherstellern so ein „Thermofenster“gebe. Daher könnten aus Sicht Poduschkas Besitzer betroffener Marken auf Rückabwicklung ihres Kaufs klagen.
VW geht in Berufung, das Fahrzeug sei „weiterhin verkehrsund betriebssicher und auch die Zulassung ist in keiner Weise gefährdet“. Zudem wird auf OLG-Urteile verwiesen, bei denen der Einsatz eines Thermofensters ausdrücklich für zulässig und rechtskonform erklärt worden sei. Das OLG Wien hatte die Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen.