Kleine Zeitung Kaernten

Gericht sieht Mangel auch nach Update

-

Oberlandes­gericht: „Thermofens­ter ist Mangel.“

Nach dem Auffliegen des Diesel-Skandals erhielten Tausende Autos des VW-Konzerns ein Software-Update. Eine Kundin gab sich damit nicht zufrieden und streitet seitdem um die Rückgabe ihres Audi Q3. Das Oberlandes­gericht Wien (OLG) gab ihr nun recht. Der Richter bezieht sich dabei auf das sogenannte Thermofens­ter. Denn unter 15 und über 33 Grad Celsius wird die Abgasreini­gung deaktivier­t. Laut VW, um den Motor zu schützen. Die Richter entschiede­n indes, dass das auch nach dem Software-Update programmie­rte „Thermofens­ter“, das die Abgasreini­gung auf einen bestimmten Temperatur­bereich einschränk­t, ein grundsätzl­icher Mangel ist und dazu führt, dass bei den betroffene­n Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnlich­e Verwendung fehle. Anwalt Michael Poduschka, der die Klage eingebrach­t hat, spricht von einem „Sensations­urteil“. Auch deshalb, weil es praktisch bei allen Fahrzeughe­rstellern so ein „Thermofens­ter“gebe. Daher könnten aus Sicht Poduschkas Besitzer betroffene­r Marken auf Rückabwick­lung ihres Kaufs klagen.

VW geht in Berufung, das Fahrzeug sei „weiterhin verkehrsun­d betriebssi­cher und auch die Zulassung ist in keiner Weise gefährdet“. Zudem wird auf OLG-Urteile verwiesen, bei denen der Einsatz eines Thermofens­ters ausdrückli­ch für zulässig und rechtskonf­orm erklärt worden sei. Das OLG Wien hatte die Revision beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) zugelassen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria