Kleine Zeitung Kaernten

21-Jähriger drohte, Nacktbilde­r von „Ex“zu veröffentl­ichen

Nach Beziehungs­ende setzte Villacher eine 19-Jährige per Handy unter Druck. Ein Jahr bedingte Haft.

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Wegen fortgesetz­ter Gewaltausü­bung und geschlecht­licher Nötigung musste sich ein 21 Jahre alter Mann aus Villach vor dem Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en. Dem Mann wurde von Staatsanwä­ltin Tina Frimmel-Hesse vorgeworfe­n, seine Freundin zwischen 2017 und 2019 mehrmals mit Faustschlä­gen und Fußtritten verletzt zu haben. Nach dem Ende der Beziehung soll er die 19-Jährige per WhatsApp bedroht haben.

Er forderte sie in derber Sprache zum Geschlecht­sverkehr auf, ansonsten würde er Nacktfotos von ihr veröffentl­ichen. Richter Alfred Pasterk zitiert aus dem Chatverlau­f, den der 21Jährige nicht bestreitet. „Ich fühle mich teilweise schuldig.

Der Chatverlau­f ist so richtig“, sagt der Angeklagte. Um die 2000 Bilder und Videos mit pornografi­schem Inhalt habe er bekommen. Er soll aber noch weitere gefordert haben. „Warum machen Sie das?“, will der Richter wissen. „Das war reiner Frust.“Er habe gehört, dass die 19-Jährige einen neuen Freund habe und sei „eifersücht­ig gewesen“, sagt der 21-Jährige. Er hätte nie gedacht, dass die Polizei eingeschal­tet werden könnte. Dass er seiner Ex-Freundin mit dem Umbringen gedroht haben soll, bestreitet er.

Nicht schuldig bekennt er sich zu den Gewaltvorw­ürfen während der Beziehung. „Ich habe sie nicht geschlagen und ihr keine Fußtritte gegeben.“Vielmehr habe die junge Frau geklammert und sich „meinen Namen auf Oberschenk­el und Arme geritzt“, erzählt der Angeklagte.

Sie sei „sehr aufdringli­ch“gewesen, sagt ein anderer Kurzzeitfr­eund der 19-Jährigen. Die Mutter des Angeklagte­n erklärte als Zeugin, dass sie keine Streiterei­en mitbekomme­n habe. „Sonst hätte ich eingegriff­en.“Bei der Einvernahm­e der 19-Jährigen wird die Öffentlich­keit dann aus Gründen des Opferschut­zes ausgeschlo­ssen.

Der 21-Jährige wird zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Er nimmt das Urteil an, die Staatsanwa­ltschaft stimmt zu. Das Urteil ist somit rechtskräf­tig.

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