Verfassungsdienst lässt FPÖ abblitzen
„Keine gesetzliche Verpflichtung“, Akten und Unterlagen Kontrollausschuss vorzulegen. Heftige Kritik der FPÖ, die nun an einen U-Ausschuss denkt.
Es ist eine lange Liste von Unterlagen, die Gernot Darmann (FPÖ) als Vorsitzender des Kontrollausschusses im Kärntner Landtag angefordert hat. Dabei geht es um Vorstandsverträge, Nebenbeschäftigungen, Prämienauszahlungen etc. 13 Unterlagen seien nicht geliefert worden, weshalb Darmann die Sitzung am Dienstag kurzfristig abberaumte. Im Ausschuss wird ein kritischer Rechnungshofbericht zu vier Landesgesellschaften behandelt.
Die geplante Befragung von Finanzreferentin Gaby Schaunig
(SPÖ) wäre auch ohne die Unterlagen möglich gewesen, betonen SPÖ, ÖVP und Team Kärnten. Die FPÖ versucht hingegen, das Thema politisch am köcheln zu halten. „Dass Landesregierung und Landesgesellschaften sich weigern, mehrmals angeforderte Unterlagen dem Kontrollausschuss vorzulegen, ist eine nie da gewesene Missachtung des Hohen Hauses“, kritisiert Landesparteisekretärin Isabella Theuermann.
Sie war in der letzten Legislaturperiode (damals noch für das Team Kärnten) Obfrau des Kontrollausschusses. Bekomme man die Unterlagen nicht, würde das „ein fatales Bild des Tarnens und Vertuschens erzeugen“, sagt Darmann.
Die Chancen für die FPÖ stehen jedoch schlecht. Der Kleinen Zeitung liegt eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes vor, in der es heißt: „Eine gesetzliche Verpflichtung, auf Verlangen eines Ausschusses des Landtages Akten und Unterlagen vorzulegen, besteht grundsätzlich nicht.“Eine Informationspflicht bestehe nur „auf Verlangen des Landesrechnungshofes, nicht jedoch auf Verlangen des Kontrollausschusses“.
Die FPÖ überlegt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch einem U-Ausschuss gegenüber ist das Land verpflichtet, Akten und Unterlagen vorzulegen. Das gelte jedoch „nicht für ausgegliederte Rechtsträger (wie Landesgesellschaften)“, schreibt der Verfassungsdienst.