Kleine Zeitung Kaernten

2020 werden in Österreich eine Million Reisepässe ablaufen. Was Sie beim Erneuern beachten müssen.

2020 ist das Jahr der auslaufend­en Pässe. Der Grund liegt 20 Jahre zurück. Was beim Erneuern zu beachten ist.

- Von Thomas Macher

1 Warum laufen 2020 so viele Reisepässe ab?

ANTWORT: Die Spur führt zurück an den Anfang des Jahrhunder­ts: „Es lag tatsächlic­h an der Gebührener­höhung“, sagt Veronika Polt vom Passservic­e der Stadt Wien. Von 490 (35 Euro) auf 950 Schilling (69 Euro) wurde die Gebühr für einen Reisepass damals mit Juni des Jahres 2000 erhöht. Um noch einen billigeren Pass ergattern zu können, stürmten viele Österreich­er die Ämter. Ein Pass ist aber nur zehn Jahre gültig. „Deshalb gab es schon 2010 einen Ansturm und nun wieder. Das steht uns jetzt alle zehn Jahre bevor“, sagt Polt. Heuer werden fast eine Million Pässe ungültig. Laut Innenminis­terium etwa 250.000 mehr als in einem durchschni­ttlichen Jahr.

2 Wie teuer ist denn ein neuer Pass?

ANTWORT: Ächzten die Österreich­er im Jahr 2000 schon über die Erhöhung auf 69 Euro, müssen sie mittlerwei­le noch etwas draufzahle­n: 75,90 Euro kostet ein neuer Reisepass. Zugestellt wird er in fünf bis sieben Arbeitstag­en. Wer es eilig hat, zahlt noch mehr: 100 Euro für einen Expresspas­s, der innerhalb von drei Tagen ankommt. Für einen Ein-tages-expresshei­ratsurkund­e pass sind 222 Euro fällig. Bei Kindern unter zwölf Jahren sind für einen Reisepass 30 Euro zu zahlen. Bis zum zweiten Geburtstag ist der Pass kostenlos.

3 Wann wird es sich auf den Ämtern stauen?

ANTWORT: Ab März dürften die Schlangen länger werden: „Von April bis zum Beginn der Urlaubszei­t steigt die Zahl der Anträge erfahrungs­gemäß immer mehr“, sagt Polt. Wer nicht lange warten will, sollte deshalb so bald wie möglich einen neuen Pass beantragen. Das kann man in den Bezirkshau­ptmannscha­ften oder Magistrate­n. In Niederöste­rreich, Oberösterr­eich, Salzburg und der Steiermark können Pässe auch auf vielen

Gemeindeäm­tern beantragt werden. Eine Liste dieser Gemeinden findet sich auf www.oesterreic­h.gv.at unter dem Punkt „Dokumente und Recht“.

4 Worauf muss beim Antrag geachtet werden?

ANTWORT: Für den neuen Pass braucht es den alten Pass: Den muss man auf das Amt mitnehmen, genauso wie ein aktuelles Porträtfot­o in Farbe. Bei Kindern muss auch ein sogenannte­r Nachweis der Vertretung­sbefugnis mitgebrach­t werden: Darunter fällt etwa eine Erklärung der gemeinsame­n Obsorge oder eine Geburtsurk­unde des Kindes gemeinsam mit einer

der Eltern. Einen Pass braucht jedes Kind, wenn es ins Ausland fährt. Seinen Namen bloß im Pass der Eltern vermerken zu lassen, ist seit 2012 nicht mehr möglich.

5 Was passiert bei einer Änderung des Namens?

ANTWORT: Neuer Name, neuer Pass: Wer seinen Namen ändern lässt, muss einen neuen Pass beantragen. Wer heiratet, kann das schon frühzeitig machen: Vier Wochen vor der Hochzeit kann der Pass mit dem neuen Namen beantragt und dann am Hochzeitst­ag abgeholt werden. Praktisch für Paare, die mit neuem Namen in die Flitterwoc­hen fahren wollen. Wer verreist, sollte überhaupt achtgeben, wann sein Pass abläuft. In einigen Ländern außerhalb der EU muss er noch sechs Monate lang gültig sein, damit man einreisen darf. Anders als bei einer Namensände­rung braucht es keinen neuen Pass, wenn man sich seinen akademisch­en Grad eintragen lassen will. Der kann auch im alten Pass nachgetrag­en werden. Von dieser österreich­ischen Titelverli­ebtheit wird offiziell aber abgeraten: Die heimischen Titel sind im Ausland unbekannt und könnten Verwirrung stiften.

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