Kleine Zeitung Kaernten

Tote Frau in Wohnung: Es war doch kein Mord

Nach Leichenfun­d in St. Veit sind Ermittlung­en abgeschlos­sen. Der Tatverdäch­tige wird „nur“wegen Körperverl­etzung angeklagt.

- Von Jochen Habich Nachdem die Frau

Ein spektakulä­rer Kriminalfa­ll hat seit drei Monaten Polizei und Justiz in Kärnten beschäftig­t – nun sind die Ermittlung­en abgeschlos­sen. Die Staatsanwa­ltschaft (STA) Klagenfurt hat einen 57 Jahre alten Mann wegen des Vergehens der schweren Körperverl­etzung angeklagt, bestätigt Sta-sprecher Markus Kitz.

„Nur“wegen Körperverl­etzung. Denn gegen den 57-Jährigen wurde auch wegen Mordverdac­hts ermittelt. Er soll für den Tod einer Frau (54) verantwort­lich sein. Doch dafür fanden sich keine Beweise. „Ein ursächlich­er Zusammenha­ng mit dem Tod des Opfers konnte nicht festgestel­lt werden und daher wurde das Ermittlung­sverfahren wegen Mordes eingestell­t“, sagt Kitz.

Anfang September dieses Jahres war in einer Wohnung in St. Veit/glan die Leiche der 54Jährigen gefunden worden. Die Wohnung hatte der 57-Jährige, ein gebürtiger Wiener mit

Wohnsitz in Kärnten, gemietet. Die beiden hatten sich einige Wochen zuvor kennengele­rnt. In der Wohnung des mehrfach vorbestraf­ten Mannes ist es, nach dem Konsum von reichlich Alkohol, häufig zu Streit gekommen. Dabei soll der 57-Jährige sein Opfer attackiert und geschlagen haben – über mehrere Tage hinweg.

gestorben war, sagte der Wiener einem Bekannten, dass in seiner Wohnung eine Tote liege. Dieser

Mann alarmierte die Polizei, die die Leiche fand. Die Misshandlu­ngen hat der Verdächtig­e gestanden. Allerdings haben seine Schläge nicht unmittelba­r zum Tod der St. Veiterin geführt. Die Frau soll infolge der Misshandlu­ngen an einer Gehirnverl­etzung verstorben sein.

Für den Angeklagte­n, er sitzt weiterhin in Untersuchu­ngshaft, gilt die Unschuldsv­ermutung. Bei einer Verurteilu­ng wegen schwerer Körperverl­etzung drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft.

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