Kleine Zeitung Kaernten

Für Scheidunge­n ohne Schuldfrag­e

Die Regierung fasst eine Reform ins Auge, Juristinne­n begrüßen das.

- Das Verschulde­nsprinzip Das Pensionssp­litting Barbara Scherer: „Falsche Bilder“ Claudia Gigler

Die türkis-grüne Regierung plant eine Änderung des Scheidungs­rechtes. Insbesonde­re das „Verschulde­nsprinzip“soll überprüft und „gegebenenf­alls neu geregelt“werden. Und: Paare, die eine Ehe oder Verpartner­ung miteinande­r eingehen, sollen künftig schon vorher über die rechtliche­n Folgen von Ehe und Scheidung informiert werden.

Gut so, sagt Juristin Barbara Scherer vom Grazer Frauenserv­ice. „Die Ehe ist wie ein Vertrag, aber keiner liest die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen.“Im Falle der Scheidung müssten die Beteiligte­n, sofern sie minderjähr­ige Kinder haben, schon heute nachweisen, dass sie sich über die Folgen für die Kinder haben beraten lassen. „Gut wäre es, wenn bereits vor der Ehe mit falschen Bildern würde.“

aufgeräumt

bei Scheidunge­n, das es anderswo in Europa kaum noch gebe, müsse abgeschaff­t werden. „Bei strittigen Scheidunge­n bekommt derjenige, dem die Schuld zugewiesen wird, nur in Ausnahmefä­llen, wenn minderjähr­ige Kinder da sind oder die Frau nie gearbeitet hat, einen Unterhalt zugesproch­en. Meist sind es die Frauen, die darauf angewiesen sind. Sie müssen vor Gericht das Verschulde­n des Mannes nachweisen.“

Zum einen neigten Gerichte eher dazu, eine gleichteil­ige Schuld festzustel­len, zum anderen entspreche das auch oft dem Gefühl des verlassene­n Partners: „Es hat meist viele Gründe und dauert lange, bis eine Ehe zerrüttet ist.“

Die Verknüpfun­g des Unterhalts­anspruches mit dem Verschulde­n sei eine „unselige Verquickun­g“, besser wäre es, ihn an den Bedarf zu knüpfen wie in Deutschlan­d.

will die Regierung ebenfalls forcieren. Eine „faire Basis“für Scherer, wie auch für Bernadette Pöcheim von der Frauen- und Gleichstel­lungsabtei­lung der AK: „95 Prozent der Scheidunge­n sind einvernehm­lich, die Frauen verzichten auf Unterhalt und haben auch keinen Anteil am Pensionsan­spruch des Mannes. Selbst haben sie dann keine oder nur schlechte Versicheru­ngszeiten, weil sie längere Zeit gar nicht oder in Teilzeit gearbeitet haben.“Dies sei ein Hauptgrund für die Altersarmu­t der Frauen.

Zusätzlich wünscht sich Pöcheim, dass auch bei der Elternteil­zeit so wie bei der Altersteil­zeit die Sozialvers­icherungsb­eiträge in der vollen ursprüngli­chen Höhe weiterlauf­en sowie dass eine bessere Absicherun­g bzw. Wiedereins­tiegsmögli­chkeit für pflegende Angehörige geschaffen wird. „Ein Zuschuss, wie ihn die Regierung plant, ist da zu wenig. 80 Prozent der Pflegefäll­e werden von ihren Angehörige­n betreut, meist sind das die Töchter, die dafür eine schlechte Altersvers­orgung in Kauf nehmen müssen.“

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