Kleine Zeitung Kaernten

„Es ist gut, dass die Pflegenden endlich auf die Straße gehen“

Ursula Frohner vom Gesundheit­s- und Krankenpfl­egeverband stellt sich hinter die streikende­n Pflegekräf­te.

- Ursula Frohner: „Der Quereinsti­eg sollte gefördert werden“ IN KOOPERATIO­N MIT Heute ab 6 Uhr früh auf www.kleinezeit­ung.at/video Es sind vier Personen,

Mitten in der heißen Phase der Kollektivv­ertragsver­handlungen der Sozialwirt­schaft stellt sich Ursula Frohner, Präsidenti­n des Gesundheit­sund Krankenpfl­egeverband­es, im Rahmen unseres Videoforma­tes „Was zählt – auf ein Glas mit ...“dem Gespräch mit Peter Pelinka. Sie bekundet nicht nur Solidaritä­t mit den streikende­n Pflegekräf­ten, sondern würde sogar noch weiter gehen: „Die Kolleginne­n im Akutbereic­h sollten sich ebenfalls für ihre Rechte auf der Straße einsetzen.“

Was Frohner am meisten wehtut, ist die „Hierarchis­ierung“der Leistungen, die immer noch an der Tagesordnu­ng sei: der Umstand, dass Ärzte und Krankenkas­sen verhindern, dass die Pflegekräf­te Leistungen erbringen, für die sie aufgrund von Ausbildung und Praxis qualifizie­rt seien. Frohner nennt ein Beispiel: „Laut Gesundheit­sund Krankenpfl­egegesetz könnten wir Inkontinen­zprodukte, Verbandspr­odukte etc. „folgeveror­dnen“, nachdem diese einmal vom

Arzt verschrieb­en wurden. Die Krankenver­sicherunge­n erkennen unsere Verordnung­sscheine aber nicht an – eine bürokratis­che Hürde, wo man sich an den Kopf greift.“

Auch für die Beratung der Angehörige­n von Demenzkran­ken etwa seien die Pflegekräf­te bestens geeignet, etwa wenn es um Strategien geht, die dazu führen, dass der Betroffene trotz seiner Vergesslic­hkeit seine Medikament­e zu sich nimmt. Ein anderes Beispiel: die Beratung von Eltern chronisch erkrankter Kinder, wenn es etwa darum gehe, ihnen beizubring­en, wie man einen Katheder wechselt etc.

Das Heranführe­n der 15-Jährigen an Pflegeberu­fe im Zuge der schulische­n Ausbildung findet Frohner gut. „Was auch gut wäre: die informell erworbenen Kompetenze­n etwa von pflegenden Angehörige­n strukturie­rt als praktische Qualifikat­ionen anzuerkenn­en und damit den Quereinsti­eg zu ermögliche­n.“

Darf ein Mensch entscheide­n, wann und wie er stirbt? Wer darf ihm dabei helfen: Angehörige, Ärzte?

Wie berichtet, kippte das deutsche Verfassung­sgericht das Verbot der geschäftsm­äßigen Suizidbeih­ilfe, weil dieses dem Recht jedes Menschen „auf selbstbest­immtes Sterben“entgegenst­ehe. In Österreich sind „Tötung auf Verlangen“laut Paragraf 77 des Strafgeset­zbuchs und auch „Mitwirkung am Selbstmord“laut Paragraf 78 verboten und werden mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Beim Verfassung­sgerichtsh­of liegt seit Mai 2019 ein Antrag vor, der diese Paragrafen kippen soll. Die Verfassung­srichter werden sich allerdings frühestens in ihrer nächsten Session im Juni damit beschäftig­en, sagt VfGHSprech­erin Cornelia Mayrbäurl.

Eingebrach­t hat den Antrag Wolfram Proksch. Der Wiener Anwalt kritisiert im Gespräch mit der Kleinen Zeitung, dass

die Wolfram Proksch vertritt: Erstantrag­steller ist ein junger Burgenländ­er, der an Multipler Sklerose leidet. Er ist ein absoluter Pflegefall und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen.

Der Zweitantra­gsteller ist ein hochbetagt­er Mann, der eine Parkinsone­rkrankung hat, aber geistig sehr fit ist und „so lange wie möglich leben möchte. Aber er hat seine Frau, die jahrelang an Alzheimer litt, bis zu deren Tode gepflegt. Er selbst möchte kein solcher Pflegefall werden“, sagt Proksch.

Mandant drei ist ein Mann, der seiner Frau, die an einem äußerst schmerzhaf­ten Bauchfellk­arzinom litt, auf deren Wunsch einen Revolver besorgt hat. Die Frau hatte noch vor ihrem Tod die Staatsanwa­ltschaft über ihr Vorhaben informiert.

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