„Es ist gut, dass die Pflegenden endlich auf die Straße gehen“
Ursula Frohner vom Gesundheits- und Krankenpflegeverband stellt sich hinter die streikenden Pflegekräfte.
Mitten in der heißen Phase der Kollektivvertragsverhandlungen der Sozialwirtschaft stellt sich Ursula Frohner, Präsidentin des Gesundheitsund Krankenpflegeverbandes, im Rahmen unseres Videoformates „Was zählt – auf ein Glas mit ...“dem Gespräch mit Peter Pelinka. Sie bekundet nicht nur Solidarität mit den streikenden Pflegekräften, sondern würde sogar noch weiter gehen: „Die Kolleginnen im Akutbereich sollten sich ebenfalls für ihre Rechte auf der Straße einsetzen.“
Was Frohner am meisten wehtut, ist die „Hierarchisierung“der Leistungen, die immer noch an der Tagesordnung sei: der Umstand, dass Ärzte und Krankenkassen verhindern, dass die Pflegekräfte Leistungen erbringen, für die sie aufgrund von Ausbildung und Praxis qualifiziert seien. Frohner nennt ein Beispiel: „Laut Gesundheitsund Krankenpflegegesetz könnten wir Inkontinenzprodukte, Verbandsprodukte etc. „folgeverordnen“, nachdem diese einmal vom
Arzt verschrieben wurden. Die Krankenversicherungen erkennen unsere Verordnungsscheine aber nicht an – eine bürokratische Hürde, wo man sich an den Kopf greift.“
Auch für die Beratung der Angehörigen von Demenzkranken etwa seien die Pflegekräfte bestens geeignet, etwa wenn es um Strategien geht, die dazu führen, dass der Betroffene trotz seiner Vergesslichkeit seine Medikamente zu sich nimmt. Ein anderes Beispiel: die Beratung von Eltern chronisch erkrankter Kinder, wenn es etwa darum gehe, ihnen beizubringen, wie man einen Katheder wechselt etc.
Das Heranführen der 15-Jährigen an Pflegeberufe im Zuge der schulischen Ausbildung findet Frohner gut. „Was auch gut wäre: die informell erworbenen Kompetenzen etwa von pflegenden Angehörigen strukturiert als praktische Qualifikationen anzuerkennen und damit den Quereinstieg zu ermöglichen.“
Darf ein Mensch entscheiden, wann und wie er stirbt? Wer darf ihm dabei helfen: Angehörige, Ärzte?
Wie berichtet, kippte das deutsche Verfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, weil dieses dem Recht jedes Menschen „auf selbstbestimmtes Sterben“entgegenstehe. In Österreich sind „Tötung auf Verlangen“laut Paragraf 77 des Strafgesetzbuchs und auch „Mitwirkung am Selbstmord“laut Paragraf 78 verboten und werden mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Beim Verfassungsgerichtshof liegt seit Mai 2019 ein Antrag vor, der diese Paragrafen kippen soll. Die Verfassungsrichter werden sich allerdings frühestens in ihrer nächsten Session im Juni damit beschäftigen, sagt VfGHSprecherin Cornelia Mayrbäurl.
Eingebracht hat den Antrag Wolfram Proksch. Der Wiener Anwalt kritisiert im Gespräch mit der Kleinen Zeitung, dass
die Wolfram Proksch vertritt: Erstantragsteller ist ein junger Burgenländer, der an Multipler Sklerose leidet. Er ist ein absoluter Pflegefall und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen.
Der Zweitantragsteller ist ein hochbetagter Mann, der eine Parkinsonerkrankung hat, aber geistig sehr fit ist und „so lange wie möglich leben möchte. Aber er hat seine Frau, die jahrelang an Alzheimer litt, bis zu deren Tode gepflegt. Er selbst möchte kein solcher Pflegefall werden“, sagt Proksch.
Mandant drei ist ein Mann, der seiner Frau, die an einem äußerst schmerzhaften Bauchfellkarzinom litt, auf deren Wunsch einen Revolver besorgt hat. Die Frau hatte noch vor ihrem Tod die Staatsanwaltschaft über ihr Vorhaben informiert.