Gratis-Steuertipps von den Experten der Arbeiterkammer
Guter Rat ist in dem Fall kostenlos: Die AK lädt gemeinsam mit der Kleinen Zeitung zu den Steuerspartagen 2020.
Mehr als 350 Euro bekommen die Kärntner im Durchschnitt vom Finanzamt zurück, wenn sie die Arbeitnehmerveranlagung richtig durchführen. Geld, das man sich nicht entgehen lassen sollte, das allerdings nicht von selbst auf das Konto kommt: „Mit dem Bescheid über die antragslose Veranlagung ist die Sache noch nicht abgeschlossen“, sagt Joachim Rinösl, Steuerexperte der Arbeiterkammer (AK), „man kann dann immer noch einen Steuerausgleich beantragen.“
Weil sich der Laie nur selten im Steuerdschungel auskennt, helfen Rinösl und seine Kollegen bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Service der AK gibt es das ganze Jahr über. Während der Steuerspartage gibt es zusätzliche Termine.
„Wer zu uns kommt, der muss jedenfalls die Finanz-online-Zugangskennung mitbringen“, sagt Rinösl. Der Berater brauche außerdem die Lohnzettel und Informationen über etwaige Unterhaltspflichten. „Wie hoch die Unterhaltspflicht ist und wie viel tatsächlich gezahlt wurde“, konkreti
siert der Steuerexperte. Auch über Ansprüche über ein Pendlerpauschale solle man sich vorher via Pendlerrechner (online) informieren, damit die Beratungszeit optimal genutzt werden kann.
Rinösl rät, vor der Beratung die Checkliste auf der Website der AK durchzulesen oder, noch besser, die Broschüre, die man herunterladen kann.
Auch über die Aufteilung des Familienbonus solle man sich rechtzeitig einigen. Den Steuerausgleich kann man fünf Jahre lang beantragen, also heuer noch für 2015.