Wenn der Kühlschrank in der Mietwohnung kaputt wird
Ob der Mieter für ein neues Gerät bezahlen muss, hängt immer von den Details im Mietvertrag ab.
Unsere Leserin hat in einem Mehrparteienhaus, das 2008 errichtet wurde, eine Wohnung samt Einbauküche gemietet. Diese Küche ist mittlerweile rund 10 Jahre alt. Jetzt ist der Kühlschrank defekt und kann nicht mehr repariert werden. „In meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Instandhaltung der Elektrogeräte laut Inventarliste zuständig ist“, erzählt sie und fragt sich: „Wer hat nun die Pflicht, das neue Gerät zu bezahlen? Ich oder der Vermieter?“
Wir haben dazu die Juristin Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Österreichs um eine Einschätzung gebeten. Aufgrund des Baujahres des Wohnhauses unserer Leserin geht sie davon aus, dass das Objekt im Teilanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes liegt. „Dies bedeutet, dass die mietvertraglichen Regelungen genau überprüft werden müssten, da es ja grundsätzlich möglich wäre, den Paragrafen 1096 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches abzubedingen. Parallel dazu müsste man auch prüfen, ob konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Möglicherweise kommen die Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Anwendung.“Klar sei aber, dass der kaputte Kühlschrank kein ernster Schaden am Haus oder an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft ist. Um die Anfrage abschließend beurteilen zu können, wäre allerdings die Übermittlung des Mietvertrages notwendig.