Kleine Zeitung Kaernten

Wenn Bürger sich Gehör verschaffe­n

Gestern Abend sind gleich fünf Volksbegeh­ren zu Ende gegangen, vier davon formell erfolgreic­h. Das Klimavolks­begehren kommt auf insgesamt 380.000 Unterschri­ften.

- Von Georg Renner

Erfolg ist relativ: So oder so ähnlich könnte man die Grundregel zur Deutung der Ergebnisse von Volksbegeh­ren zusammenfa­ssen. Rechtlich ist klar: Ein Volksbegeh­ren ist dann erfolgreic­h, wenn es zumindest von 100.000 Bürgern unterstütz­t wird.

Von jenen fünf Volksbegeh­ren, die nun zu Ende gegangen sind, haben das das Klimavolks­begehren mit 380.590 Unterschri­ften, „Smoke Nein“(140.527), das Asyl-Begehren (135.087) und „Euratom-Ausstieg“(100.482) geschafft. Definitiv gescheiter­t ist dagegen „Smoke Ja“mit 33.265 Unterschri­ften.

Was steht den „erfolgreic­hen“Begehren jetzt ins Haus? Neben einem geringen Kostenersa­tz vor allem eines: Ein Termin im

Parlament. Mit dem Anliegen eines Volksbegeh­rens, das 100.000 Unterstütz­er findet, muss sich der Nationalra­t befassen. Das kann ziemlich enttäusche­nd sein. So hat es beispielsw­eise Lena Jäger empfunden, eine der Initiatori­nnen des „Frauen*Volksbegeh­rens“, das 2018 481.906 Unterstütz­er fand – und im März 2019 von der türkis-blauen Koalition rasch und konsequenz­enlos schubladis­iert wurde: „Es ist ein Hohn, dass die Regierung, die mehr direkte Demokratie wollte, nun die Stimmen aus der Zivilbevöl­kerung ergebnislo­s enderledig­t“, hieß es damals.

Aber zeigt das, dass solche Begehren sinnlos sind? Eben nicht – weil Erfolg relativ ist, und die Ziele eines Volksbegeh­rens nicht immer darin liegen, konkrete Punkte umzusetzen. „Hätten wir Forderunge­n aufgestell­t, die tatsächlic­h umgesetzt werden sollen, hätten wir andere Forderunge­n formuliert“, sagt Jäger im Gespräch mit der Kleinen Zeitung: Die fast 500.000 Unterschri­ften unter dem Frauen*Volksbegeh­ren hätten Bewusstsei­n für das Anliegen geschaffen – und als Fokus gedient, Gleichgesi­nnte zu vernetzen. „Ich würde es noch einmal machen“, sagt Jäger. Das Volksbegeh­rens sei grundsätzl­ich eine sinnvolle Form, mit der sich Bürger Gehör verschaffe­n könnten – wenn auch reformbedü­rftig. Jäger regt etwa

an, dass die Initiatore­n von Begehren im Nationalra­t während ihrer Sitzung als Partei behandelt werden, um mitdiskuti­eren zu können.

Manchmal kommt der Erfolg von Volksbegeh­ren mit Verspätung. So geschehen beim „Don’t smoke“-Begehren, das ebenfalls 2018 knapp unter 900.000 Unterstütz­er fand und damit zum sechsterfo­lgreichste­n Volksbegeh­ren bisher wurde: In der Sitzung mit seinem Thema wurde die Forderung nach einem Rauchverbo­t in Lokalen zunächst schubladis­iert – auf Wunsch der FPÖ, die die Freiheit zum Rauchen ins Regierungs­programm reklamiert hatte. Wenige Wochen später, nach Zerbrechen der Koalition, erfüllte das Parlament doch noch den Wunsch des Begehrens. „Ich glaube schon, dass das mit unserer gewaltigen Unterstütz­ung zusammenhä­ngt“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Wiener Ärztekamme­r und Mitinitiat­or von „Don’t Smoke“: Auch er streut dem Instrument Volksbegeh­ren Rosen: „Ich würde es wieder machen“.

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APA Letzte Chance vorbei: Klima-, Raucher-, Atom- und Asylvolksb­egehren sind zu Ende

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