Kleine Zeitung Kaernten

Mit dem Meister hoch hinaus

Weiterer Schritt zur Aufwertung der berufliche­n Ausbildung im Handwerk: Der Titel Meister kann ab August in offizielle­n Dokumenten geführt werden. Was dazu notwendig ist. Ein Überblick.

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Wer eine Meisterprü­fung erfolgreic­h absolviert hat, kann diesen Titel künftig auch in offizielle Dokumente eintragen lassen. Ab wann gilt das, was ist zu beachten?

ANTWORT: Mit der jüngsten Novelle zur Gewerbeord­nung sind alle Meisterinn­en und Meister ab 21. August 2020 berechtigt, den Titel „Meister“oder „Meisterin“auch offiziell in Kurzform als „Mst.“oder „Mst.in“vor dem Namen zu führen und in allen öffentlich­en Urkunden eintragen zu lassen.

Was steckt hinter dieser Neuregelun­g, was verspricht man sich davon?

ANTWORT: „Für uns ist das ein Herzensanl­iegen. Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut“, sagt Renate Scheichelb­auer-Schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaft­skammer. Qualifikat­ionen sollen sichtbar gemacht werden. „Wir brauchen in Österreich mehr Meister, um den Wirtschaft­sstandort in den Regionen zu stärken.“Führen viele Meister und Meisterinn­en ihren Titel vor dem Namen an, werde auch in der Öffentlich­keit deutlich: Die Meisteraus­bildung ist jedenfalls gleich viel wert wie eine akademisch­e Ausbildung.

Wer darf den Meistertit­el führen?

ANTWORT: Nur Personen, die die Meisterprü­fung erfolgreic­h abgelegt haben, dürfen den Meistertit­el führen. Dabei ist es egal, wann die Meisterprü­fung erPersonen, folgreich abgelegt wurde. Das heißt: Hat eine Person bereits vor Inkrafttre­ten der neuen Bestimmung, etwa um die Jahrtausen­dwende, die Meisterprü­fung abgelegt, steht ihr die neue Regelung rückwirken­d zur Verfügung. Die positiv abgelegte

Meisterprü­fung wird mit dem Meisterprü­fungszeugn­is belegt.

Für wen gilt die Regelung nicht?

ANTWORT: Nicht berechtigt sind die keine Meisterprü­fung nach der Gewerbeord­nung abgelegt haben, sondern eine andere Ausbildung absolviert haben (zum Beispiel Küchenmeis­ter, Werkmeiste­r). Auch für Personen, die erfolgreic­h eine Befähigung­sprüfung abgelegt haben, gibt es bisher noch keine entspreche­nde gesetzlich­e Regelung. Darüber wird aber noch verhandelt.

Wie erfolgt die Eintragung in amtliche Urkunden (u. a. Reisepass, Führersche­in etc.)?

ANTWORT: Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage des Meisterprü­fungszeugn­isses bzw. des Meisterbri­efs bei jener Behörde, die für die Ausstellun­g der öffentlich­en Urkunde zuständig ist (Bezirksver­waltungsbe­hörde, Magistrati­sches Bezirksamt, Landespoli­zeidirekti­on, Verkehrsam­t usw.).

Welche Bedeutung haben Meister für den Wirtschaft­sstandort?

ANTWORT: Viele Meister machen sich auch durch Neugründun­gen oder Betriebsüb­ernahmen selbststän­dig, werden also zu Unternehme­rn. 95 Prozent der Österreich­er attestiere­n den Meisterbet­rieben laut einer Umfrage besonders hohe Qualität bei der Erbringung ihrer Leistungen. Nicht zuletzt gilt: Ohne Meister keine Lehrlinge, denn Meisterbet­riebe sorgen dafür, dass die Qualifikat­ionen an die nächste Generation weitergege­ben werden. Eine ideale und kostenlose Möglichkei­t, seine Qualifikat­ion auch online sichtbar zu machen, bietet übrigens die Plattform

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Meisterprü­fungszeugn­isse wurden österreich­weit allein im Jahr

2019 ausgestell­t. Ein Plus von 9,5 Prozent im

Vergleich zu 2018.

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