Generelles Verbot von Parteispenden
Experte Hubert Sickinger hält diesen Vorstoß freilich für wenig sinnvoll.
Eigentlich sollte der auf Antrag der Opposition einberufene Sonderlandtag in Eisenstadt den Skandal um den Commerzialbank-Bankrott behandeln. Doch die mit absoluter Mehrheit im Burgenland regierenden Sozialdemokraten versuchten diese außertourliche Sitzung des Landesparlaments mit einer eigenen Themensetzung zu prägen: mit einem Dringlichkeitsantrag für ein generelles Verbot von Parteispenden. Mit strengen Strafen bei Verstößen. Wenn eine Partei trotzdem eine Spende annehme, könne sie die Förderung des Landes für die gesamte Legislaturperiode verlieren, kündigte SP-Klubobmann Robert Hergovich an. Die Freiheitlichen signalisierten umgehend ihre Unterstützung dieses Antrags.
Grundsätzlich regelt das Parteiengesetz aus dem Jahr 2012, im Rang einer Verfassungsbestimmung, auch das Thema Spenden. Im Paragrafen 6 heißt es, jede Partei darf nach den im Gesetz genannten Maßgaben Spenden annehmen. Allerdings wird den Ländern das Recht eingeräumt, per eigener Gesetzgebung strengere Vorschriften einzuführen. Was nun die Sozialdemokraten mit ihrem Vorstoß ausnützen.
Keinen Zuspruch gibt es jedoch dafür vom Parteienfinanzierungsexperten Hubert Sickinger. Der Politikwissenschaftler hält ein generelles Verbot für wenig sinnvoll. „Das ist eine Scheindebatte. Denn Großspenden sind seit dem Vorjahr ohnehin mit 7500 Euro pro Jahr und Spender gedeckelt“, sagt Sickinger, der Kleinspenden an Parteien, auch als Bindeglied der Bevölkerung zu Parteien, sogar für wünschenswert hält. Zu verbessern sei hingegen die zeitnahe Offenlegung von Spenden, man könne auch über ein weiteres Absenken der Obergrenze diskutieren. Ein grundsätzliches Spendenverbot fördere vielmehr das Umgehen der Bestimmung. Wozu sich ganz legal Möglichkeiten anbieten. Wie etwa Sponsoring oder Inserate für Parteizeitungen. „Denn das ist nach wie vor auch ohne Begrenzungen möglich“, hält der Experte fest.