Kleine Zeitung Kaernten

Die Rückkehr der Babyelefan­ten

Mit Novellen der Corona-Gesetze will Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) mehr Optionen für den Herbst schaffen.

- Von Georg Renner

Der Babyelefan­t ist tot, lang lebe der Babyelefan­t: Nachdem der Verfassung­sgerichtsh­of Ende Juli entschiede­n hat, dass Sozialmini­ster Rudolf Anschober (Grüne) mit der Verordnung, an allen öffentlich­en Orten müsse mindestens ein Meter Abstand gehalten werden, seine gesetzlich­en Möglichkei­ten überschrit­ten hatte, will Anschober jetzt das Gesetz ändern.

Am Donnerstag hat er eine Änderung von Covid-Maßnahmeng­esetz, Epidemie- sowie Tuberkulos­egesetz in eine – kurze, nur auf 14 Tage angesetzte – Begutachtu­ng geschickt.

Damit wird auch die Regelung des Mindestabs­tands für die öffentlich­en Orte wieder zulässig. Der Gesundheit­sminister kann künftig vorgeben, wie viele Menschen zu welcher Zeit Orte betreten dürfen – und Auflagen wie Abstandsre­geln, Schutzmaßn­ahmen und Prävention­skonzepte verfügen. Das Betreten kann sogar „gänzlich untersagt werden, wenn gelindere Maßnahmen nicht ausreichen“. Geplant ist das alles derzeit nicht, wie in den Erläuterun­gen versichert wird: „Da derzeit ein kompletter Lockdown kein zweites Mal angedacht ist, muss es möglich sein, je nach regionaler epidemiolo­gischer Situation regional auch differenzi­erte Maßnahmen setzen zu können.“

Deshalb werden mit der Novelle die noch fehlenden rechtliche­n Grundlagen für das CoronaAmpe­lsystem gelegt und das Kontaktper­sonen-Management verbessert. Unter anderem wird auch die Möglichkei­t geschaffen, dass Lokale und Vereine freiwillig auszufülle­nde Gästeliste­n auflegen, um im Fall einer Erkrankung etwa nachvollzi­ehen zu können, wer an einem bestimmten Tag in dem Lokal gespeist hat.

Außerdem wird der zu Beginn der Coronakris­e „aus generalprä­ventiven Gründen gerechtfer­tigte hohe Strafrahme­n“teilweise herabgeset­zt:

Die für das rechtswidr­ige Betreten von Betrieben, Arbeitsort­en, Verkehrsmi­tteln oder eines sonstigen Ortes angedrohte Geldstrafe bis zu 3600 Euro wird auf bis zu 1450 Euro reduziert. Wer gegen Auflagen (wie Maske, Abstand, Höchstzahl oder Zeit) verstößt, muss mit Geldstrafe­n bis zu 500 Euro rechnen. Inhaber von Betriebsst­ätten, Arbeitsort­en oder Verkehrsmi­tteln müssen bei Verstößen gegen Betretungs­verbote allerdings weiter mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen. Sorgen sie nicht dafür, dass Auflagen eingehalte­n werden, können sie mit bis zu 3600 Euro Geldbuße bestraft werden.

Im Gesetz ausdrückli­ch klarden gestellt werden soll, dass die Bezirksver­waltungsbe­hörde die Einhaltung von Auflagen „auch durch Überprüfun­g vor Ort“kontrollie­ren kann. Weiters wird im Epidemiege­setz klargestel­lt, dass auch Prävention­skonzepte als Auflage gelten. Solche sind für die Abhaltung größerer Veranstalt­ungen – im Kultur- oder Sportberei­ch, aber auch von großen Feiern wie Hochzeiten etc. – vom Veranstalt­er vorzulegen.

Mit einer „Kaskadenre­gelung“für die Behördenzu­ständigkei­t – Gesundheit­sminister für das gesamte Bundesgebi­et, die Landeshaup­tleute für ihre Länder und Bezirksver­waltungsbe­hörfür Bezirke oder Teile davon – wird im Epidemie- und im Corona-Maßnahmeng­esetz die Grundlage für die „Ampel“gelegt. Im Gesetz wird ausdrückli­ch festgehalt­en, dass Verordnung­en über Corona-Maßnahmen „regional differenzi­ert“werden können.

Die Begutachtu­ng für den Entwurf ist mit zwei Wochen zwar kurz, aber bisher wurden die Corona-Gesetze gar nicht in Begutachtu­ng geschickt – „weil es darum ging, schnell zu handeln“, wie Anschober in der Aussendung betont. Jetzt werde es aber möglich sein, „Verbesseru­ngswünsche aus verschiede­nen Fach- und Gesellscha­ftsbereich­en zu berücksich­tigen“.

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APA Die Babyelefan­ten stehen vor einem Comeback im Herbst

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