Klubs müssen Daten 28 Tage aufbewahren
Fans sollen freiwillig ihre Daten an Kasse abgeben.
Die Bundesregierung plant einige Neuerungen in Sachen Covid-19-Gesetz. Diese sollen auch für Sportvereine eine Verschärfung bringen. Um die Cluster-Erhebung zu verbessern, sollen Vereine verpflichtet werden, Kontaktdaten von Besuchern für 28 Tage aufzubewahren und den Gesundheitsbehörden im Anlassfall zur Verfügung zu stellen – wenn die Betroffenen der Datenverarbeitung ausdrücklich zugestimmt haben. Vereine dürfen einen Eintritt nicht verweigern, wenn die Einwilligung zur Datenverarbeitung abgelehnt wird. In der Praxis soll das so aussehen: Ein Fan kommt zur Kasse bei seinem Lieblingsverein. Dort erhält er eine Karte mit seiner Sitzplatznummer und soll in der aufliegenden Liste seinen Namen und seine Telefonnummer eintragen.
„Dazu kann ihn niemand zwingen, aber in dieser Ausnahmesituation werden echte Anhänger bereit sein, ihre Daten bekannt zu geben. Wenn das aber der Großteil nicht macht, führt das alle Vorkehrungen ad absurdum“, sagt Landessportdirektor Arno Arthofer. KFVPräsident Klaus Mitterdorfer ergänzt: „Viele Vereine stellen Bierbänke auf, auf denen die Sitzplatznummern stehen. Wir hoffen, dass die Zuschauer so diszipliniert sind und sich auch auf ihre Plätze setzen.“Selbst wenn es den Vereinen gelingt, alle Auflagen zu erfüllen, können sie eines nicht verhindern: dass die Zuschauer nach dem Match im nächsten Gasthaus zusammensitzen.
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