Vor UVP-Verhandlung für Windpark tobt Rechtsstreit
Behörde wird Formalfehler bei der Verlautbarung vorgeworfen. Wirbel um Teilnehmer-Limitierung.
Für kommenden Dienstag ist im Festsaal in Frantschach die mündliche Verhandlung im Zuge des UVP-Verfahrens für den Windpark Bärofen auf der Koralpe anberaumt. Geht es nach den Naturfreunden, der Bürgerbewegung „Kärntner Berge ohne Windräder“und der „Bürgerinitiative für ein windradfreies Lavanttal“, müsste sie jedoch abgesetzt werden. Die Verlautbarung vom Mai sei
eines Formalfehlers rechtswidrig. Laut Paragraf 44a Abs. 3, Allgemeines Verwaltungsgesetz, hätte man das Edikt zum Großverfahren auch im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“veröffentlichen müssen.
Dieser Ansicht widerspricht Albert Kreiner, Leiter der durchführenden Abteilung „Wirtschaft, Tourismus und Mobilität“im Amt der Landesregierung. Er sieht den Paragrafen 9, Absatz 3 des UVP-Gesetzes für bindend, der eine Kundmachung auf der Website der Behörde sowie in regionalen Print-Medien vorschreibt.
Einen Schlagabtausch gibt es auch wegen der von der Behörde verfügten Beschränkung der Teilnehmerzahl auf zwei Personen pro Partei. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, ließ der Geschäftsstellenleiter des Naturschutzbeirats, der im Verfahren als Umweltanwalt Parteienstellung hat, die Behörde wissen. Gemäß Covid-Begleitgesetz hätte man, wenn wegen der Pandemie rechtliche Bedenken bestünden, technische Einrichtunwegen gen zur Wort- und Bildübertragung zu überlegen. Die Maßnahme sei rechtskonform, entgegnet Kreiner, der Lavanttaler Bürgerinitiative (590 Unterzeichner) räume man sogar zehn Personen ein. In der Info an die Parteien fällt aber die Formulierung auf, dass man um die Teilnahme von maximal zwei Personen „höflich ersucht“.
Trotz der großen Zahl von Beteiligten verweigert die Behörde die Übersiedlung in einen größeren Saal. Da es sich um keine allgemein öffentliche Verhandlung handelt, ist die Presse ausgeschlossen.