EU-Agrargelder: Wer kriegt wie viel wofür?
Ab heute entscheidet sich im EU-Rat, wie grün die Zukunft der Agrarförderungen aussieht.
Milliarden aufzustellen ist eine einfache Übung, im Vergleich dazu, wie schwierig die Verteilung der Milliarden ist. Dieses Bonmot gilt heute und morgen, wenn die EUAgrarminister beim Rat in Luxemburg eine Einigung über die „Gemeinsame Agrarpolitik“(GAP) für die nächsten sieben Jahre erzielen wollen. Wie gut die EU-Fördertöpfe (die GAP macht gut ein Drittel des EU-Budgets aus, anfangs waren es 70 Prozent) gefüllt sind, das steht seit dem MarathonBudget-Gipfel im Juli fest: Für Österreich ist dabei, im Gegensatz zu ursprünglichen Befürchtungen, ein kleines Plus von 5 Millionen pro Jahr herausgesprungen (siehe unten).
Die große Frage, die bis morgen Abend geklärt werden soll, ist nun aber, wer wie viel für welche Maßnahmen und HofGröße erhält. Es zeichnet sich ab, dass es sich daran spießen wird, welche Umweltauflagen an die Auszahlung der Agrargelder geknüpft werden – Stichwort Green Deal.
Laut Vorschlag der aktuellen deutschen Ratspräsidentschaft sollen Öko-Leistungen neuerdings an Direktzahlungen (1. Säule der GAP) geknüpft werden. Das wiederum brächte Österreich in Schwierigkeiten, hieß es dieser Tage in Brüsseler Kreisen. Denn hierzulande waren Umweltprogramme wie auch Bergbauern-Förderungen immer in der 2. Säule verankert, deren Topf vom Bund noch einmal aufgedoppelt wird. Österreichs Agrarministerin Elisabeth Köstinger schmiedete im Vorfeld des Rats eine Allianz mit sieben (kleinen) EU-Ländern, um zu erreichen, dass Österreichs Umweltprogramme (am „ÖPUL“nehmen 80 Prozent der heimischen Bauern teil) auch aus der zweiten Säule angerechnet werden. Wenn nicht? „Müsste Österreichs Fördersystem komplett neu aufgestellt werden“, heißt es.
nimmt morgen auch das EU-Parlament zur GAP Stellung – 600 Abänderungsanträge wurden im Vorfeld eingebracht. Österreichs Parlamentarier wie der Grüne Thomas Waitz kritisieren, dass Förderobergrenzen für Großbetriebe nicht EUweit festgeschrieben sind, sondern jedem EU-Land selbst obliegen.