Was beim Einparken zumutbar ist
Eigentumswohnung und Parkplatz werden oft im Paket verkauft. Welche Normen dabei für Garagenplätze gelten.
Unser Leser erwarb heuer eine Neubauwohnung, zu der auch zwei Garagenparkplätze gehören. „Leider war mir beim Kauf nicht bewusst, dass einer davon so ungünstig angelegt ist, dass das Einparken eine Tortur ist, selbst mit einem Kleinwagen. Man kann den Platz nur mit dem Heck voran anfahren und muss x-fach reversieren. Das hat mir jetzt auch der Wohnbauträger bestätigt“, schildert er das Problem. „Muss ich das akzeptieren? Ist so ein Parkplatz gesetzeskonform?“, fragt er sich. habe er für seine beiden Stellplätze mehr als 46.000 Euro bezahlt, könne aber nur einen davon wirklich nutzen. Hinzu kämen noch die laufenden Betriebskosten. „Andere Eigentümer haben für zwei tatsächlich befahrbare Parkplätze weniger bezahlt“, fügt er hinzu und will wissen: „Habe ich einen Anspruch auf Preisminderung?“
den Grazer Rechtsanwalt Stefan Kohlfürst befragt. Er sagt: „Einen Anhaltspunkt betreffend die Größe von
Stellplätzen bieten die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, kurz OIB genannt, die der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften dienen. Diese sind ja in jedem Bundesland andere.“
Die Bundesländer könnten die OIB-Richtlinen in ihren jeweiligen Bauordnungen für verbindlich erklären. „In der Anfrage Ihres Lesers geht es um die OIB-Richtlinie 4 zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit von 2015. In der Steiermark gilt diese seit 2016. In Kärnten kommt sie gemäß eiSchließlich