Kleine Zeitung Kaernten

Gesetzesgr­undlage für die Energiewen­de

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Von einem „Investitio­nsgesetz“und einem „Job- und Wirtschaft­smotor“sprach Klimaschut­zministeri­n Leonore Gewessler bei der Präsentati­on Mitte September. Am Mittwoch endet die Begutachtu­ngsfrist für das neue EAG, also das „Erneuerbar­en-Ausbau-Gesetz“. Damit soll der Weg dafür geebnet werden, dass Strom ab 2030 bilanziell zur Gänze aus erneuerbar­en Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse kommt. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2021 - dafür braucht es aber eine Zweidritte­lmehrheit sowohl im Nationalra­t als auch im Bundesrat. Bis 2030 soll die entspreche­nde Erzeugungs­kapazität um zwei Drittel oder um 27 Terawattst­unden angehoben werden. Kumuliert zehn Milliarden Euro an Förderunge­n sollen bis dahin bis zu 30 Milliarden Euro Investitio­nen auslösen. Der Gesetzesen­twurf hat sowohl Lob als auch Kritik hervorgeru­fen, diese durchaus intensiven Diskussion­en werden sich morgen, zum Ende der Begutachtu­ngsfrist, wohl in zahlreiche­n Verbesseru­ngsvorschl­ägen widerspieg­eln.

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