Gesetzesgrundlage für die Energiewende
Von einem „Investitionsgesetz“und einem „Job- und Wirtschaftsmotor“sprach Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bei der Präsentation Mitte September. Am Mittwoch endet die Begutachtungsfrist für das neue EAG, also das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“. Damit soll der Weg dafür geebnet werden, dass Strom ab 2030 bilanziell zur Gänze aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse kommt. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2021 - dafür braucht es aber eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat. Bis 2030 soll die entsprechende Erzeugungskapazität um zwei Drittel oder um 27 Terawattstunden angehoben werden. Kumuliert zehn Milliarden Euro an Förderungen sollen bis dahin bis zu 30 Milliarden Euro Investitionen auslösen. Der Gesetzesentwurf hat sowohl Lob als auch Kritik hervorgerufen, diese durchaus intensiven Diskussionen werden sich morgen, zum Ende der Begutachtungsfrist, wohl in zahlreichen Verbesserungsvorschlägen widerspiegeln.