Kleine Zeitung Kaernten

Kein Recht auf einen Quarantäne­bescheid

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Vorarlberg­er, der sich im März nach längerem Kontakt mit zahlreiche­n Menschen in einem Risikogebi­et vorsorglic­h freiwillig in Corona-Quarantäne begab, will dafür keinen Urlaub nehmen. Er zog deshalb vor Gericht, um einen nachträgli­chen behördlich­en Absonderun­gsbescheid zu bekomEin men. Das Vorarlberg­er Verwaltung­sgericht stellte jetzt fest, dass es im Epidemiege­setz kein Antragsrec­ht für Absonderun­gsbescheid­e gibt.

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