Kein Recht auf einen Quarantänebescheid
Vorarlberger, der sich im März nach längerem Kontakt mit zahlreichen Menschen in einem Risikogebiet vorsorglich freiwillig in Corona-Quarantäne begab, will dafür keinen Urlaub nehmen. Er zog deshalb vor Gericht, um einen nachträglichen behördlichen Absonderungsbescheid zu bekomEin men. Das Vorarlberger Verwaltungsgericht stellte jetzt fest, dass es im Epidemiegesetz kein Antragsrecht für Absonderungsbescheide gibt.