Was darf die Polizei kontrollieren?
Die Exekutive achtet auf die Einhaltung der neuen Coronaregeln. Wie kontrolliert wird und welche Strafen drohen.
1 Was kontrolliert die Exekutive seit Inkrafttreten der neuen Corona-Bestimmungen?
ANTWORT: Die Bestimmungen bringen für die Polizei einige Kontrollen aus dem Frühjahr zurück. So muss erneut darauf geachtet werden, dass der „Babyelefanten“-Abstand eingehalten und keine großen Gruppen haushaltsfremder Personen gebildet werden. In der Gastronomie wurde bisher vor allem die Einhaltung der Sperrstunde kontrolliert. Nun kommen Kontrollen der Sitzplätze (nicht mehr als sechs Personen pro Tisch) und des Alkoholverbots im Umkreis der Lokale dazu.
2 Wie streng prüft die Polizei, ob ich und die Personen neben mir im gleichen Haushalt leben?
ANTWORT:
Das kommt auf die Situation an. Sitzen zwei oder drei Personen zusammen, werden die Beamten davon ausgehen, dass sie im selben Haushalt leben, heißt es aus dem Innenministerium. Wollen die Beamten jedoch sichergehen, werden die Personen angesprochen. Beteuern diese, im selben Haushalt zu leben, die Beamten haben aber Grund, daran zu zweifeln, dann können die Personalien aufgenommen und durch das Zentrale Melderegister gejagt werden. Dort scheint auf, wo die Personen wohnhaft sind.
3 Was passiert, wenn mich die Polizei ohne Maske oder mit Leuten erwischt, mit denen ich nicht im gemeinsamen Haushalt lebe?
ANTWORT:
Das kommt auf Ihr Verhalten an. Grundsätzlich sind die Beamten dazu angehalten, nach den drei Ds vorzugehen, wie es im Ministerium heißt: Dialog, Deeskalieren, Durchsetzen. Zuerst weisen die
Beamten auf die Bestimmungen hin oder verwarnen. Wer sich einsichtig zeigt – und das tun laut Ministerium die meisten –, darf weiterziehen. Wer es nicht tut, dem wird mit Deeskalation begegnet – nochmaliges und nachdrücklicheres Hinweisen auf die Vorgaben. Erst wer aktiv Widerstand leistet, wird bestraft. Seit Mitte März wurden 37.662 Anzeigen erstellt, Strafverfügungen wurden 7891 ausgeteilt. In der Steiermark kam es
zu 4998 Anzeigen, in Kärnten zu 2097. Gastronomen werden übrigens nicht verwarnt. Wer Sperrstunde und Co. ignoriert, wird abgestraft. Hier besteht eine Anzeigepflicht.
4 Welche Strafen drohen mir?
ANTWORT: Je nach Delikt fallen diese unterschiedlich aus. Wer an öffentlichen Orten auf Mindestabstände verzichtet, muss 500 Euro zahlen. Fehlt die Maske, werden noch einmal 25 Euro fällig. 500 Euro kostet auch das Öffi-Fahren ohne Maske. Deutlich teurer wird es für jene, die beispielsweise eine Hochzeit mit zu vielen Gästen feiern. Dann werden 1450 Euro fällig.
5 Darf die Polizei meine Wohnung betreten, um zu kontrollieren, ob ich eine Corona-Party feiere?
ANTWORT: Nein – mit wenigen Ausnahmen. Wird die Polizei wegen einer möglichen Party gerufen, darf sie anläuten und fragen – und eintreten, wenn der Bewohner das zulässt. Tut er das nicht, sind der Exekutive die Hände gebunden. Hören die Beamten aber Lärm aus der Wohnung, der eine Ruhestörung darstellt, dürfen sie sich laut Ministerium Zugang verschaffen. Gleiches gilt, wenn sie von der Gesundheitsbehörde beauftragt werden, die Einhaltung einer Quarantäne zu kontrollieren. Befinden sich andere in der Wohnung der in Quarantäne befindlichen Person, darf die Polizei handeln. Fazit: Die Exekutive hat im Privatbereich grundsätzlich keine Handhabe – Gleiches gilt für Garagen und Gartenhäuser.
6 Wären die Kontrollen durchführbar?
ANTWORT: Aus Polizeikreisen ist zu vernehmen, dass das theoretisch denkbar wäre, sollte sich die Coronalage zuspitzen. Personell machbar seien die Kontrollen für die Exekutive allemal. Dazu bräuchte es freilich gesetzliche Regelungen.