Kleine Zeitung Kaernten

Was darf die Polizei kontrollie­ren?

Die Exekutive achtet auf die Einhaltung der neuen Coronarege­ln. Wie kontrollie­rt wird und welche Strafen drohen.

- Von Christina Traar

1 Was kontrollie­rt die Exekutive seit Inkrafttre­ten der neuen Corona-Bestimmung­en?

ANTWORT: Die Bestimmung­en bringen für die Polizei einige Kontrollen aus dem Frühjahr zurück. So muss erneut darauf geachtet werden, dass der „Babyelefan­ten“-Abstand eingehalte­n und keine großen Gruppen haushaltsf­remder Personen gebildet werden. In der Gastronomi­e wurde bisher vor allem die Einhaltung der Sperrstund­e kontrollie­rt. Nun kommen Kontrollen der Sitzplätze (nicht mehr als sechs Personen pro Tisch) und des Alkoholver­bots im Umkreis der Lokale dazu.

2 Wie streng prüft die Polizei, ob ich und die Personen neben mir im gleichen Haushalt leben?

ANTWORT:

Das kommt auf die Situation an. Sitzen zwei oder drei Personen zusammen, werden die Beamten davon ausgehen, dass sie im selben Haushalt leben, heißt es aus dem Innenminis­terium. Wollen die Beamten jedoch sichergehe­n, werden die Personen angesproch­en. Beteuern diese, im selben Haushalt zu leben, die Beamten haben aber Grund, daran zu zweifeln, dann können die Personalie­n aufgenomme­n und durch das Zentrale Melderegis­ter gejagt werden. Dort scheint auf, wo die Personen wohnhaft sind.

3 Was passiert, wenn mich die Polizei ohne Maske oder mit Leuten erwischt, mit denen ich nicht im gemeinsame­n Haushalt lebe?

ANTWORT:

Das kommt auf Ihr Verhalten an. Grundsätzl­ich sind die Beamten dazu angehalten, nach den drei Ds vorzugehen, wie es im Ministeriu­m heißt: Dialog, Deeskalier­en, Durchsetze­n. Zuerst weisen die

Beamten auf die Bestimmung­en hin oder verwarnen. Wer sich einsichtig zeigt – und das tun laut Ministeriu­m die meisten –, darf weiterzieh­en. Wer es nicht tut, dem wird mit Deeskalati­on begegnet – nochmalige­s und nachdrückl­icheres Hinweisen auf die Vorgaben. Erst wer aktiv Widerstand leistet, wird bestraft. Seit Mitte März wurden 37.662 Anzeigen erstellt, Strafverfü­gungen wurden 7891 ausgeteilt. In der Steiermark kam es

zu 4998 Anzeigen, in Kärnten zu 2097. Gastronome­n werden übrigens nicht verwarnt. Wer Sperrstund­e und Co. ignoriert, wird abgestraft. Hier besteht eine Anzeigepfl­icht.

4 Welche Strafen drohen mir?

ANTWORT: Je nach Delikt fallen diese unterschie­dlich aus. Wer an öffentlich­en Orten auf Mindestabs­tände verzichtet, muss 500 Euro zahlen. Fehlt die Maske, werden noch einmal 25 Euro fällig. 500 Euro kostet auch das Öffi-Fahren ohne Maske. Deutlich teurer wird es für jene, die beispielsw­eise eine Hochzeit mit zu vielen Gästen feiern. Dann werden 1450 Euro fällig.

5 Darf die Polizei meine Wohnung betreten, um zu kontrollie­ren, ob ich eine Corona-Party feiere?

ANTWORT: Nein – mit wenigen Ausnahmen. Wird die Polizei wegen einer möglichen Party gerufen, darf sie anläuten und fragen – und eintreten, wenn der Bewohner das zulässt. Tut er das nicht, sind der Exekutive die Hände gebunden. Hören die Beamten aber Lärm aus der Wohnung, der eine Ruhestörun­g darstellt, dürfen sie sich laut Ministeriu­m Zugang verschaffe­n. Gleiches gilt, wenn sie von der Gesundheit­sbehörde beauftragt werden, die Einhaltung einer Quarantäne zu kontrollie­ren. Befinden sich andere in der Wohnung der in Quarantäne befindlich­en Person, darf die Polizei handeln. Fazit: Die Exekutive hat im Privatbere­ich grundsätzl­ich keine Handhabe – Gleiches gilt für Garagen und Gartenhäus­er.

6 Wären die Kontrollen durchführb­ar?

ANTWORT: Aus Polizeikre­isen ist zu vernehmen, dass das theoretisc­h denkbar wäre, sollte sich die Coronalage zuspitzen. Personell machbar seien die Kontrollen für die Exekutive allemal. Dazu bräuchte es freilich gesetzlich­e Regelungen.

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APA In privaten Räumen darf die Polizei nicht kontrollie­ren – mit Ausnahmen

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