Studieren nur bei Leistung
Geplante Novellierung sorgt für Kritik.
Studierende sollen künftig nur weiterstudieren dürfen, wenn sie eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr vorlegen können. So sieht es eine geplante Novelle des Universitätsgesetzes vor. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni jedoch mehrfach warnen und Unterstützung anbieten. Als Ausgleich soll eine Beurlaubung von Studenten für zwei Semester möglich sein, während der die Mindestleistung nicht erbracht werden muss. Derzeit sind Studienpläne so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.
Der Gesetzesentwurf liege zwar noch nicht zur Begutachtung vor, dennoch sorgt er bei den Vertretern der Hochschülerschaft bereits für viel Kritik. Einen „Fausthieb ins Gesicht der Betroffenen“nennt etwa Simon Malácˇek, Vorsitzender der ÖH der TU Graz, den Vorschlag. Eine solche Novelle wäre „sozial selektiv“und würde Studierendenrechte „mit Füßen treten“, warnt Keya Baier von den Grünen und Alternativen Studierenden.
Vor allem bei arbeitenden Studenten würde eine solche Regelung massive Probleme verursachen, die finanzielle Belastung sei hoch. Laut der Studierenden-Sozialerhebung 2019 seien rund 65 Prozent aller Studierenden im Schnitt 20,5 Stunden pro Woche erwerbstätig. Bereits im März wurde von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) eine Novelle des Studienrechts angekündigt.