Kleine Zeitung Kaernten

Ein herber Rückschlag für ein Gros der Kulturszen­e

Veranstalt­ungsverbot bis mindestens Ende Februar.

-

Während Museen, Ausstellun­gshäuser, Bibliothek­en und Archive gemeinsam mit dem Einzelhand­el am 8. Februar wieder aufsperren können und ihre Besucher zwar FFP2-Masken, aber keine Testergebn­isse brauchen, wird es auch im Februar keine Theater-, Opern- und Kino-Vorstellun­gen oder Konzerte geben.

Denn das seit 3. November erneut gültige Veranstalt­ungsverbot wird mindestens bis Ende Februar verlängert. Spätestens Mitte Februar soll es aufgrund einer Evaluierun­g der virologisc­hen Datenlage eine Entscheidu­ng über ein Wiederaufs­perren geben. Danach wird der Besuch von Veranstalt­ungen nur mit den sogenannte­n „Eintrittst­ests“erlaubt sein.

„Es gibt nichts zu beschönige­n: Für die Kunst- und Kulturszen­e werden die nächsten Wochen hart werden“, sagte Kulturstaa­tssekretär­in Andrea Mayer. Die Lockdown-Verlängeru­ng sei ein „Rückschlag“und bedeute für den Veranstalt­ungsbereic­h, dass man noch längere Zeit auf Oper, Theater, Konzerte und vieles andere werde verzichten müssen. „Ich kann Ihnen heute leider noch kein Datum für den Neustart dieser Bereiche nennen“, sagte Mayer.

Die Wiederöffn­ung werde jedenfalls von Tests begleitet werden. „Sie sind eine Chance, keine Hürde. Die Tests machen Veranstalt­ungen und vieles andere möglich“, betonte sie. Sie glaube, dass diese über das Frühjahr und den Frühsommer eine gute Möglichkei­t seien, Veranstalt­ungen stattfinde­n zu lassen, präzisiert­e Mayer im APA-Interview.

Die bestehende­n Hilfsinstr­umente vom Härtefallf­onds der WKÖ über die SVS-Überbrücku­ngsfinanzi­erung bis zum Covid-19-Fonds der Künstlerso­zialversic­herung werden jedenfalls bis Ende Juni verlängert. Der angekündig­te „Ausfallsbo­nus“soll nicht nur für profitorie­ntierte Unternehme­n wie Kinos oder Agenturen gelten, sondern auch für Gemeinnütz­ige nachgebild­et werden. Zudem kündigte Mayer einen weiteren LockdownBo­nus für Kunstschaf­fende an, der für Jänner und Februar insgesamt 1000 Euro pro bewilligte­m Antrag betragen werde.

 ??  ?? Kulturscha­ffende, Veranstalt­er sowie Unternehme­r aus dem Tourismus und der Gastronomi­e sowie weiten Teilen des Handels müssen sich weiter
Kulturscha­ffende, Veranstalt­er sowie Unternehme­r aus dem Tourismus und der Gastronomi­e sowie weiten Teilen des Handels müssen sich weiter

Newspapers in German

Newspapers from Austria