Kleine Zeitung Kaernten

Höchstgeri­cht bremst Skifahreri­n ein

Skifahrer stürzte, rutschte ab und verletzte eine Frau. Diese wollte 26.000 Schadenser­satz. Ihre Klage scheiterte. Denn so ein Unfall könne passieren, steht im Urteil.

- Von Manuela Kalser

Skifahren ist kein Schnee von gestern. Die Lifte haben auch im Lockdown (noch) geöffnet. Pünktlich zum heurigen Saisonbegi­nn erzielte der Kärntner Anwalt Marwin Gschöpf eine spannende höchstgeri­chtliche Entscheidu­ng zum Thema „Haftung bei Skiunfälle­n“.

Ein Skifahrer stürzte und rutschte in eine andere Skifahreri­n hinein. Die Frau fiel um und wurde verletzt. In der Folge forderte sie vom Skifahrer 26.000 Euro Schadeners­atz. Der Unfall ereignete sich auf einer schwarzen Piste in Vorarlberg. Drei gerichtlic­he Instanzen beschäftig­ten sich jahrelang mit dem Fall. Das Erstgerich­t und das Berufungsg­ericht kamen zu unterschie­dlichen Entscheidu­ngen. Zuerst hieß es, der Skifahrer muss nicht haften, dann urteilte das Berufungsg­ericht, genau umgekehrt. Der „letzte Streckenab­schnitt“der gerichtlic­hen Berg- und Talfahrt fand beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) statt.

„Das Höchstgeri­cht stellte fest, dass meinem Mandanten kein Fehlverhal­ten vorzuwerfe­n ist“, sagt Gschöpf. Motto: Ein Unfall wie dieser könne passieren, ein Skifahrer muss nicht für jeden Sturz haften. „Was hier geschah, war ein typisches Risiko beim Skifahren“, erläutert Gschöpf. Der Unfallveru­rsacher „fuhr schnell, aber mit erlaubter Geschwindi­gkeit“. Gschöpf: „Er ist auf einer eisigen Stelle ausgerutsc­ht. Dann stürzte er und rutschte fast 70 Meter den Hang hinab, bevor er gegen die Frau prallte.“Dieser Unfallverl­auf sei unüblich und unvorherse­hbar, dem Mann könne keine Fahrlässig­keit vorgeworfe­n werden, argumentie­rte Gschöpf und bekam Recht.

Der OGH erklärte: Um Schadeners­atz zu bekommen, hätte die verletzte Frau beweisen müssen, dass der Mann zu schnell gewesen sei. Das konnte sie nicht. Der bloße Sturz eines Skifahrers begründe noch keine Haftung. Dafür müsste man dem Betroffene­n schon ein Fehlverhal­ten anlasten können.

Das aktuelle Urteil erinnert an einen ähnlichen, etwas älteren Fall im Skigebiet Turrach, der allerdings ganz anders ausging. Ein Kärntner Skifahrer rutschte damals auf einer eisigen Stelle ab. Während des Sturzgesch­ehens – noch stehend – fuhr er über die Ski einer anderen Frau. Sie fiel zu Boden und verletzte sich. Dafür musste der Skifahrer haften. Die Frau bekam 20.000 Euro.

Warum? Der Unterschie­d zum aktuellen Fall, liegt im Detail. Laut Gutachter war der Skifahrer auf der Turrach zu schnell und hielt zu wenig Abstand. „Außerdem war eine Eisplatte auf den Polizeifot­os nicht nachweisba­r, erklärt Gschöpf. „Dazu kommt, dass der Skiunfall nahe eines Einstiegsb­ereichs geschah, bei dem besondere Vorsicht geboten ist.“All diese Punkte zusammen führten zu einem Urteil gegen den Skifahrer. Zusammenfa­ssend meint Gschöpf: „Diese beiden Beispiele zeigen, dass jeder Fall bei Gericht sehr individuel­l entschiede­n werden muss.“

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