Steine auf Autobahn geworfen
Geldstrafen und bedingte Haft für zwei Kärntner.
Wie schon beim Prozessauftakt im Oktober konnten zwei 22-Jährige gestern am Landesgericht keine Antwort auf die Frage geben: „Warum haben Sie das gemacht?“Die beiden Männer mussten sich wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten, weil sie vor einem Jahr Steine auf Autos geworfen hatten, die auf der Südautobahn (A 2) unterwegs gewesen waren.
Nur eines wussten sie: Auf einen Bus, der beschädigt worden war, hätten sie gar sie keine Steine geworfen. An besagtem Tag sei ihr Wagen, mit dem sie immer unterwegs gewesen seien, nicht fahrtauglich gewesen. Der Mechaniker, der das Auto repariert haben soll, sagte gestern als Zeuge aus. Er gab an, dass er das Auto eines Angeklagten eher zu einem anderen Zeitpunkt repariert habe als von den Angeklagten angegeben.
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Richter Gerhard Pöllinger-Sorré die Angaben der Angeklagten als fehlgeschlagenen Versuch, sich des Vorwurfs zu entziehen. Die Strafe fiel milde aus. Beide Angeklagten seien wenigstens teilweise geständig gewesen und hätten auch einen Teil des Schadens wiedergutgemacht. Einer der Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 15 Euro und zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Der zweite wurde zu 180 Tagessätzen à 15 Euro und neun Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Staatsanwältin Sandra Agnoli erklärte Rechtsmittelverzicht.