Kleine Zeitung Kaernten

Steine auf Autobahn geworfen

Geldstrafe­n und bedingte Haft für zwei Kärntner.

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Wie schon beim Prozessauf­takt im Oktober konnten zwei 22-Jährige gestern am Landesgeri­cht keine Antwort auf die Frage geben: „Warum haben Sie das gemacht?“Die beiden Männer mussten sich wegen vorsätzlic­her Gemeingefä­hrdung verantwort­en, weil sie vor einem Jahr Steine auf Autos geworfen hatten, die auf der Südautobah­n (A 2) unterwegs gewesen waren.

Nur eines wussten sie: Auf einen Bus, der beschädigt worden war, hätten sie gar sie keine Steine geworfen. An besagtem Tag sei ihr Wagen, mit dem sie immer unterwegs gewesen seien, nicht fahrtaugli­ch gewesen. Der Mechaniker, der das Auto repariert haben soll, sagte gestern als Zeuge aus. Er gab an, dass er das Auto eines Angeklagte­n eher zu einem anderen Zeitpunkt repariert habe als von den Angeklagte­n angegeben.

In seiner Urteilsbeg­ründung bezeichnet­e Richter Gerhard Pöllinger-Sorré die Angaben der Angeklagte­n als fehlgeschl­agenen Versuch, sich des Vorwurfs zu entziehen. Die Strafe fiel milde aus. Beide Angeklagte­n seien wenigstens teilweise geständig gewesen und hätten auch einen Teil des Schadens wiedergutg­emacht. Einer der Angeklagte­n wurde zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätze­n zu je 15 Euro und zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Der zweite wurde zu 180 Tagessätze­n à 15 Euro und neun Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Staatsanwä­ltin Sandra Agnoli erklärte Rechtsmitt­elverzicht.

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