Kleine Zeitung Kaernten

Zwei Meter sind ab jetzt das Maß

Seit heute gelten erweiterte Abstandsre­geln, außerdem verordnete die Regierung verpflicht­end FFP2-Masken im öffentlich­en Alltag.

- Von Thomas Golser

1 Warum sind die Verschärfu­ngen in der ersten Lockdown-Verlängeru­ngswoche nötig?

ANTWORT: Die Bundesregi­erung verwies vor allem auf die bis zu 1700 Corona-Neuinfekti­onen, die es in Österreich derzeit noch täglich gibt. Auch die ansteckend­eren britischen und südafrikan­ischen Mutationen des Virus sorgten dafür, dass von einer Entspannun­g in der

Pandemie keine Rede ist.

2 In welchen Bereichen muss ich seit heute eine FFP2-Maske tragen?

ANTWORT: In Kundenbere­ichen des Handels (also in Geschäften) und in Öffis müssen FFP2Masken getragen werden. Daneben sind sie Pflicht für Fahrgemein­schaften, in Seil- und Zahnradbah­nen, in Betriebsst­ätten nicht körpernahe­r Dienstleis­tungsbetri­ebe, auf Märkten (sowohl im Freien als auch unter Dach), beim Parteienve­rkehr von Verwaltung­sbehörden und Verwaltung­sgerichten. Ohne FFP2Masken geht es auch nicht mehr beim Abholen von Speisen in der Gastronomi­e, in Betriebska­ntinen und in Beherbergu­ngsbetrieb­en, die weiter für dringende berufliche Zwecke von Menschen betreten werden dürfen.

3 Wer ist von der FFP2Masken­pflicht ausdrückli­ch ausgenomme­n?

ANTWORT: Ausgenomme­n sind Schwangere und jene Personen, denen der entspreche­nde Schutz aus gesundheit­lichen Gründen nicht zumutbar ist. Kinder ab sechs Jahren können stattdesse­n einen Mund-NasenSchut­z tragen. Jüngere Kinder müssen den MundNasen-Bereich indes nicht abdecken.

4 Wie sieht es mit erweiterte­n Distanzreg­eln im Alltag aus?

ANTWORT: In der Öffentlich­keit ist nunmehr statt eines Ein- ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalte­n. Davon ausgenomme­n sind Personen, die im gemeinsame­n Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsame­n Haushalt wohnhafte Lebenspart­ner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspers­onen. Zwei Meter Abstand gelten auch am Arbeitspla­tz. Beim Betreten

„öffentlich­er Orte in geschlosse­nen Räumen“ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsame­n Haushalt leben, die nun erweiterte Distanzreg­el einzuhalte­n und zusätzlich noch eine FFP2-Maske korrekt anzulegen.

5 Kann ich behördlich abgestraft werden, wenn ich nur eine Stoffmaske, aber keine FFP2Maske verwende?

ANTWORT: Ja, wer gegen die Tragepflic­ht einer FFP2-Maske verstößt, muss mit einem Organstraf­mandat von 25

Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung

des Gesundheit­sministeri­ums vor, die am Freitag kundgemach­t wurde.

6 Bekomme ich in Supermärkt­en kostenlos FFP2-Masken bzw. falls nicht: Wie viel muss ich dafür ausgeben?

ANTWORT: Die großen Lebensmitt­elketten Hofer, Spar und Rewe (Billa, Merkur, Penny) hatten FFP2-Masken bereits um 59 Cent pro Stück verkauft – am Samstag haben der Rewe-Konzern und Spar dann angekündig­t, die Masken mit heute kostenlos an ihre Kunden abzugeben. Bei Billa, Merkur und Penny gilt

dieses Gratis-Angebot zunächst nur bis Mittwoch, Spar hat indes keine zeitliche Befristung angekündig­t.

7 Werden genug FFP2Masken vorrätig sein?

ANTWORT: Laut Rewe-Internatio­nal-Vorstand Marcel Haraszti werden heute ausreichen­d Masken vorhanden sein. An Billa, Merkur und Penny seien bereits mehr als fünf Millionen Masken geliefert worden, weitere 15 Millionen seien bestellt. Auch die anderen großen Ketten haben bereits versichert, genug Masken zu haben. 52.000 Masken werden von der öffentlich­en Hand an Obdachlose­neinrichtu­ngen verschickt. Sozialmärk­ten und Stellen zur Lebensmitt­elausgabe für einkommens­schwache Menschen sollten eine Million Stück zur Verfügung gestellt werden, die vom Roten Kreuz geliefert werden.

8 Wann bewertet die Bundesregi­erung die Situation nochmals?

ANTWORT: Die Bundesregi­erung evaluiert in dieser Woche und setzt heute die Gespräche fort. Zunächst sind Beratungen mit Experten geplant – dann werden auch die Landeshaup­tleute

über die Lage informiert. Die Opposition soll involviert sein.

9 Wird heute entschiede­n, wie es nach dem derzeit angesetzte­n Lockdown-Ende am 8. Februar weitergeht?

ANTWORT: Die weitere Vorgehensw­eise soll heute noch nicht entschiede­n werden, betonte das Kanzleramt unter Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP). Zuletzt schien das tatsächlic­he Ende des Lockdowns am 8. Februar aber nicht in Stein gemeißelt – viel wird von den Neuinfekti­onszahlen abhängen.

10 Was ist mit Tests?

ANTWORT: Zusätzlich zu schon bisher verpflicht­enden Tests im Gesundheit­s- und Pflegebere­ich sind auch für Arbeitnehm­er mit Kundenkont­akt (Handel, Dienstleis­tungen, Verkehr), Lehrer und Elementarp­ädagogen, Arbeiter in der Lagerlogis­tik (sofern der Mindestabs­tand regelmäßig unterschri­tten wird), Personen im öffentlich­en Dienst im Parteienve­rkehr und Spitzenspo­rtler wöchentlic­he „Berufsgrup­pentestung­en“vorgesehen. Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Für Getestete genügt indes ein Mund-Nasen-Schutz.

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PETAR PISMESTROV­IC, HELGE BAUER, VERKEHRSBÜ­RO GROUP/REGINE HENDRICH
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GETTY IMAGES
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