Mutation des Coronavirus führt nun zu Verschärfung von Regeln. Auch Kleinkinder müssen ab sofort in Quarantäne.
Kindergarten-Cluster mit unterschiedlichen Folgen: Villach schickt Kinder in Behörden-Quarantäne, Klagenfurt nicht. Jetzt gibt es einheitliches Vorgehen.
Für Verwunderung sorgt die unterschiedliche Vorgehensweise zweier Gesundheitsbehörden bei CoronaClustern in Kindergärten: Im städtischen Kindergarten „Auf der Tratten“in Villach wurden neun Bedienstete positiv auf Covid-19 getestet. Über 102 Kinder – die Einrichtung war während des Lockdowns fast voll – wurde eine behördliche Quarantäne verhängt. Die Kinder wurden als K1-Kontaktpersonen eingestuft. Mit all den Konsequenzen – von Sicherstellung einer elterlichen Betreuung zu Hause bis zur Testung.
In Klagenfurt hat man wenige Tage zuvor eine andere Strategie verfolgt. Nachdem sich im städtischen Kindergarten Welzenegg 13 Bedienstete infiziert hatten, schickte man 70 Kinder zwar nach Hause, aber nicht in eine Heimquarantäne. Sie wurden als K2-Kontaktpersonen abgesondert. Für diese gilt eine Verkehrsbeschränkung. Spaziergänge sind aber erlaubt. Gleichzeitig wurde der Besuch des Kindergartens untersagt. „Es geht um unter Sechsjährige. Da ist schon das Testen eine Herausforderung. Wir sind hier mit Augenmaß vorgegangen, haben lange abgewogen“, sagt Amtsärztin Birgit Trattler. Zusätzlich wurden die Eltern ersucht, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und den Gesundheitszustand in der Familie zu beobachten. Es gab eine Testempfehlung. Auch Wolfsberg und Völkermarkt sollen großteils so vorgegangen sein. „Jeder Bezirk fährt seinen eigenen Kurs“, sagt Villachs Gesundheitsreferent Stadtrat Christian Pober. „Unserer ist ein rigider.“
Seit Mittwoch ist die Vorgehensweise der Villacher Behörde aber nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Aufgrund der Corona-Mutationen und neuen Abstandsregel hat das Gesundheitsministerium die Kontaktpersonen-Nachverfolgung für Behörden neu geregelt. Es ist nicht mehr vorgesehen, K2-Kontaktpersonen den Besuch von Kindergärten und Schulen zu untersagen. „Man muss ihnen den Besuch ermöglichen“sagt Trattler. „Daher werden künftig Kinder als K1Kontaktpersonen behandelt.“Das bedeutet: behördliche Heimquarantäne und verpflichtende Testung.
Neu ist, dass jetzt alle positiven PCR-Tests mit einem CtWert von unter 30 sequenziert und in Klagenfurt (im ILV Kärnten und im Klinikum) ausgewertet werden. Auch die Villacher Proben werden auf Corona-Mutationen untersucht.
Es ist jetzt nicht mehr möglich, Kinder nur mit Verkehrsbeschränkungen abzusondern.
Birgit Trattler, Leiterin des Gesundheitsamtes Klagenfurt