Grüne wollen „zurück zu alter Stärke“
Am 28. Feber treten Grüne in 32 Gemeinden an.
Bei den Bürgermeisterund Gemeinderatswahlen am 28. Februar werden die Grünen in 32 Gemeinden kandidieren, in 20 davon auch fürs Bürgermeisteramt. Beim digitalen Wahlkampfauftakt am Donnerstagabend wurden Kandidaten und Wahlkampfthemen vorgestellt. Vier Sujets sollen affichiert werden, und zwar „Öffis ausbauen“, „Klima schützen“, „Transparente Kassen“und „Zubetonieren stoppen“.
Als Ehrengast war der grüne Bundessprecher Werner Kogler zugeschaltet. Er erinnerte daran, dass die Kärntner Grünen seit 2018 nicht mehr im Landtag vertreten sind: „Deshalb sehe ich die Gemeinderatswahlen als gute Gelegenheit für unsere Partei, zu alter Stärke zurückzukehren.“Gleichzeitig zu heftigen Diskussionen über die Abschiebungen von Minderjährigen verwies Kogler auf grüne Erfolge in der Bundespolitik: „Es gibt so viele Klimaschutz-Investitionen wie nie zuvor, Alma Zadic´ hat die Justiz gerettet für einen glaubwürdigen Rechtsstaat.“
Landessprecherin Olga Voglauer präzisierte die Ziele für die Gemeindepolitik. Eines der wichtigsten Vorhaben sei die sanfte Mobilität, also der Umstieg vom Pkw auf die Öffis und das Radfahren. Ortskerne müssen wiederbelebt werden. „Wir wollen für eine lebenswerte Umwelt sorgen, damit sich die Menschen in ihren Gemeinden wohlfühlen.“Nach der Wahlschlappe 2018 wolle man in den Gemeinden jetzt neu durchstarten.
Die Volksanwälte und Landeshauptmannstellvertreterin (SPÖ) werden wohl keine Freunde mehr. Zum wiederholten Male übt die Volksanwaltschaft Kritik an Einrichtungen, die bei der Sozialreferentin ressortieren. In der Vorwoche präsentierten die Volksanwälte (ÖVP), und (FPÖ) ihren Bericht über Prüfung der Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltung im Zeitraum 20182019. Darin orten die Volksanwälte eine „Diskriminierung psychisch kranker Menschen“. Die Betreuung psychisch kranker Menschen in „Zentren für psychosoziale Rehabilitation“(ZPSR) sei „unprofessionell und menschenrechtswidrig“. In diesen Zentren hätten die Menschen „keinen Zugang zu professioneller beruflicher und sozialer Rehabilitation oder zu Freizeitangeboten“. In rund 30 solcher Zentren leben rund 650 Menschen.
Diese Betreuungsform gibt es nur in Kärnten. Sie entstand in den 1980er-Jahren, um die Psychiatrie zu entlasten, von „austherapierten Menschen“. Die Volksanwälte würden sie am liebsten aufgelöst sehen. Prettner weist die Vorwürfe empört zurück. In diesen Einrichtungen sei sehr wohl Fachpersonal tätig. Es handle sich nicht um entlegene Bau
(SPÖ) ernhöfe. Die Zuweisung, welche Person in welcher Einrichtung am besten aufgehoben sei, werde über eine Clearingstelle abgewickelt. Jede Klientin und jeder Klient erhalte einen individuellen Reha-Plan. Und drei Häuser wurden 2018 in die Behindertenhilfe übergeführt, was jährliche Mehrkosten von einer Million Euro bedeute.
Die Volksanwälte, deren Aufgabe das Vermitteln zwischen Bürgern und Behörden ist, üben eine generelle Kritik, die sich mit den Vorkommnissen in der aktuellen Pandemie-Bekämpfung trifft: „Manche Gesetze beinhalten nicht die Regelungen, die eine reibungslose Anwendung ermöglichen.“Auch die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sei in vielen Belangen der Sache nicht dienlich und stelle die Weichen für nachfolgende Schwierigkeiten.
In Bezug auf Kärnten bemängelt die Volksanwaltschaft „eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten“. Die Prüfung ausgegliederter Gesellschaften ist ihr nicht möglich. Gesteigert haben sich die Beschwerden nur beim Umweltschutz, resümiert Volksanwalt Rosenkranz. Und alle drei Herren bedauern, „dass sich fast doppelt so viele Männer wie Frauen aus Kärnten mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben“. Bundesweit liegt das Verhältnis sogar bei zwei Dritteln zu einem Drittel.
Eine Frau wandte sich mit einem speziellen Problem an die Beschwerdeinstanz: Ihre Heimatgemeinde unterließ es jahrelang, im Schriftverkehr ihren akademischen Titel „Magistra“anzuführen. „Ein klarer Missstand“, befinden die Volksanwälte.
Volksanwaltschaft ist derzeit Männersache: Bernhard Achitz (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ)
Ein weiterer Kritikpunkt der Volksanwälte: Kärnten sei nicht fristgerecht der Verpflichtung nachgekommen, ein neues Mindestsicherungsgesetz zu erlassen, wie sechs andere Bundesländer. „Deshalb haben Hunderte bedürftige Kärntner, darunter viele beeinträchtigte Menschen, viel Geld verloren“, spricht FPÖ-Abgeordnete
von einer „Schlamperei“. Dass Kärntens Sozialhilfegesetz, wenn auch mit Verspätung beschlossen, gegenüber den bundesgesetzlichen Vorgaben zahlreiche Besserstellungen enthält, ist für die Kritiker kein Thema.