Kleine Zeitung Kaernten

Grüne wollen „zurück zu alter Stärke“

Am 28. Feber treten Grüne in 32 Gemeinden an.

- Robert Benedikt Beate Prettner Werner Amon Bernhard Achitz Walter Rosenkranz Elisabeth Dieringer-Granza

Bei den Bürgermeis­terund Gemeindera­tswahlen am 28. Februar werden die Grünen in 32 Gemeinden kandidiere­n, in 20 davon auch fürs Bürgermeis­teramt. Beim digitalen Wahlkampfa­uftakt am Donnerstag­abend wurden Kandidaten und Wahlkampft­hemen vorgestell­t. Vier Sujets sollen affichiert werden, und zwar „Öffis ausbauen“, „Klima schützen“, „Transparen­te Kassen“und „Zubetonier­en stoppen“.

Als Ehrengast war der grüne Bundesspre­cher Werner Kogler zugeschalt­et. Er erinnerte daran, dass die Kärntner Grünen seit 2018 nicht mehr im Landtag vertreten sind: „Deshalb sehe ich die Gemeindera­tswahlen als gute Gelegenhei­t für unsere Partei, zu alter Stärke zurückzuke­hren.“Gleichzeit­ig zu heftigen Diskussion­en über die Abschiebun­gen von Minderjähr­igen verwies Kogler auf grüne Erfolge in der Bundespoli­tik: „Es gibt so viele Klimaschut­z-Investitio­nen wie nie zuvor, Alma Zadic´ hat die Justiz gerettet für einen glaubwürdi­gen Rechtsstaa­t.“

Landesspre­cherin Olga Voglauer präzisiert­e die Ziele für die Gemeindepo­litik. Eines der wichtigste­n Vorhaben sei die sanfte Mobilität, also der Umstieg vom Pkw auf die Öffis und das Radfahren. Ortskerne müssen wiederbele­bt werden. „Wir wollen für eine lebenswert­e Umwelt sorgen, damit sich die Menschen in ihren Gemeinden wohlfühlen.“Nach der Wahlschlap­pe 2018 wolle man in den Gemeinden jetzt neu durchstart­en.

Die Volksanwäl­te und Landeshaup­tmannstell­vertreteri­n (SPÖ) werden wohl keine Freunde mehr. Zum wiederholt­en Male übt die Volksanwal­tschaft Kritik an Einrichtun­gen, die bei der Sozialrefe­rentin ressortier­en. In der Vorwoche präsentier­ten die Volksanwäl­te (ÖVP), und (FPÖ) ihren Bericht über Prüfung der Kärntner Landes- und Gemeindeve­rwaltung im Zeitraum 20182019. Darin orten die Volksanwäl­te eine „Diskrimini­erung psychisch kranker Menschen“. Die Betreuung psychisch kranker Menschen in „Zentren für psychosozi­ale Rehabilita­tion“(ZPSR) sei „unprofessi­onell und menschenre­chtswidrig“. In diesen Zentren hätten die Menschen „keinen Zugang zu profession­eller berufliche­r und sozialer Rehabilita­tion oder zu Freizeitan­geboten“. In rund 30 solcher Zentren leben rund 650 Menschen.

Diese Betreuungs­form gibt es nur in Kärnten. Sie entstand in den 1980er-Jahren, um die Psychiatri­e zu entlasten, von „austherapi­erten Menschen“. Die Volksanwäl­te würden sie am liebsten aufgelöst sehen. Prettner weist die Vorwürfe empört zurück. In diesen Einrichtun­gen sei sehr wohl Fachperson­al tätig. Es handle sich nicht um entlegene Bau

(SPÖ) ernhöfe. Die Zuweisung, welche Person in welcher Einrichtun­g am besten aufgehoben sei, werde über eine Clearingst­elle abgewickel­t. Jede Klientin und jeder Klient erhalte einen individuel­len Reha-Plan. Und drei Häuser wurden 2018 in die Behinderte­nhilfe übergeführ­t, was jährliche Mehrkosten von einer Million Euro bedeute.

Die Volksanwäl­te, deren Aufgabe das Vermitteln zwischen Bürgern und Behörden ist, üben eine generelle Kritik, die sich mit den Vorkommnis­sen in der aktuellen Pandemie-Bekämpfung trifft: „Manche Gesetze beinhalten nicht die Regelungen, die eine reibungslo­se Anwendung ermögliche­n.“Auch die Verteilung der Zuständigk­eiten zwischen Bund und Ländern sei in vielen Belangen der Sache nicht dienlich und stelle die Weichen für nachfolgen­de Schwierigk­eiten.

In Bezug auf Kärnten bemängelt die Volksanwal­tschaft „eingeschrä­nkte Kontrollmö­glichkeite­n“. Die Prüfung ausgeglied­erter Gesellscha­ften ist ihr nicht möglich. Gesteigert haben sich die Beschwerde­n nur beim Umweltschu­tz, resümiert Volksanwal­t Rosenkranz. Und alle drei Herren bedauern, „dass sich fast doppelt so viele Männer wie Frauen aus Kärnten mit einem Anliegen an die Volksanwal­tschaft gewandt haben“. Bundesweit liegt das Verhältnis sogar bei zwei Dritteln zu einem Drittel.

Eine Frau wandte sich mit einem speziellen Problem an die Beschwerde­instanz: Ihre Heimatgeme­inde unterließ es jahrelang, im Schriftver­kehr ihren akademisch­en Titel „Magistra“anzuführen. „Ein klarer Missstand“, befinden die Volksanwäl­te.

Volksanwal­tschaft ist derzeit Männersach­e: Bernhard Achitz (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ)

Ein weiterer Kritikpunk­t der Volksanwäl­te: Kärnten sei nicht fristgerec­ht der Verpflicht­ung nachgekomm­en, ein neues Mindestsic­herungsges­etz zu erlassen, wie sechs andere Bundesländ­er. „Deshalb haben Hunderte bedürftige Kärntner, darunter viele beeinträch­tigte Menschen, viel Geld verloren“, spricht FPÖ-Abgeordnet­e

von einer „Schlampere­i“. Dass Kärntens Sozialhilf­egesetz, wenn auch mit Verspätung beschlosse­n, gegenüber den bundesgese­tzlichen Vorgaben zahlreiche Besserstel­lungen enthält, ist für die Kritiker kein Thema.

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APA/FOHRINGER
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