Kleine Zeitung Kaernten

| Hubert Patterer über das Dilemma Recht versus Menschlich­keit.

Schmerzlic­hes Dilemma von Recht und Menschlich­keit, aber kein Skandal: zum Fall der jüngsten Abschiebun­gen.

- Hubert Patterer redaktion@kleinezeit­ung.at

Der ORF berichtete Freitagnac­ht über den Fall der Abschiebun­g zweier Mütter und deren Kinder. Zu sehen waren die bedrückend­en Bilder der „Außerlande­sbringung“, ein feinfühlig­es Interview mit einem der Mädchen und ein konfrontat­ives mit dem Innenminis­ter. Da das Opfer, dort die Täterschaf­t: Es war eine sehr schlichte Annäherung an die Wirklichke­it. Die ist vielschich­tiger als die zwei Farben, mit denen sie gezeichnet wurde. Um der Komplexitä­t Genüge zu tun, hätte die Mutter in das Gespräch einbezogen werden müssen. An sie wären Fragen abseits übermächti­ger Gefühle zu stellen gewesen. Sie wären erhellende­r gewesen als der öffentlich zur Schau gestellte Trennungss­chmerz des Teenagers.

Es ist eine Simplifizi­erung zu sagen, das Schulkind sei Opfer des Staates und seiner gefühlskal­ten Regierung geworden. Das Kind ist schuldlose­s Opfer, aber nicht der politische­n Verhältnis­se, sondern der Eltern, ihres Handelns und Kalküls. Im Bestreben, ein besseres Leben für die Kinder zu erzwingen, haben sie sich ein Jahrzehnt lang über gerichtlic­he Entscheidu­ngen hinweggese­tzt, indem sie widerrecht­lich immer wieder neue Anträge einbrachte­n oder untertauch­ten. Es stimmt auch nicht, dass die Trägheit der Rechtsprec­hung die menschlich­e Kalamität mitverschu­ldet hat. Der Fall war so eindeutig, dass er nach vierzehn Monaten ausjudizie­rt war. Georgien ist nicht Afghanista­n. Ein Asylstatus war von Beginn an Illusion, an der man festhielt. Man blieb illegal im Land. Das ist das Gegenbild zu den aufwühlend­en Bildern der Nacht.

Die Einwurzelu­ng des Kindes nahm man ebenso in Kauf wie die drohende, brachiale Entwurzelu­ng. Weil wiederholt­es widerrecht­liches Verhalten vorlag und keine überlange Verfahrens­dauer, konnte auch kein humanitäre­s Bleiberech­t zuerkannt werden. Es wurde geprüft und aus besagten Gründen verneint. Die Entscheidu­ng ist hart, aber begründbar. Man schlüge eine

Schneise abseits des Rechts frei. Sie wäre ein Missbrauch des Asylrechts und ungerecht gegenüber den Schutzbedü­rftigen und jenen, die nicht bleiben konnten und die Gesetzesla­ge respektier­ten. Unter dem Eindruck der Abschiebun­gsbilder zu fordern, dass es da noch eine Instanz über dem Recht geben müsse, die das Recht mit dem Daumen cäsarisch in die eine oder andere Richtung biegt, ist ein Plädoyer für Willkür. Dass sich der Bundespräs­ident diesem anschloss, in Unkenntnis der Sachlage, war irritieren­d. Der Rechtsstaa­t muss unsympathi­sch nüchtern bleiben und dem Recht folgen. Der Gesinnungs­ethiker Van der Bellen darf sich darüber erhaben geben und sich sympathisc­h auf die Moral zurückzieh­en, das Staatsober­haupt Van der Bellen D darf es nicht. er Schülerin ist zu wünschen, dass sie in naher Zukunft über die RotWeiß-Rot-Card wieder einreisen kann, legal und willkommen geheißen, zweisprach­ig und gerüstet für einen Beruf und ein gutes Leben in ihrem Geburtslan­d. Die Rückkehr wäre dann kein Gnadenakt, sondern eine rechtmäßig­e Heimkehr.

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