| Hubert Patterer über das Dilemma Recht versus Menschlichkeit.
Schmerzliches Dilemma von Recht und Menschlichkeit, aber kein Skandal: zum Fall der jüngsten Abschiebungen.
Der ORF berichtete Freitagnacht über den Fall der Abschiebung zweier Mütter und deren Kinder. Zu sehen waren die bedrückenden Bilder der „Außerlandesbringung“, ein feinfühliges Interview mit einem der Mädchen und ein konfrontatives mit dem Innenminister. Da das Opfer, dort die Täterschaft: Es war eine sehr schlichte Annäherung an die Wirklichkeit. Die ist vielschichtiger als die zwei Farben, mit denen sie gezeichnet wurde. Um der Komplexität Genüge zu tun, hätte die Mutter in das Gespräch einbezogen werden müssen. An sie wären Fragen abseits übermächtiger Gefühle zu stellen gewesen. Sie wären erhellender gewesen als der öffentlich zur Schau gestellte Trennungsschmerz des Teenagers.
Es ist eine Simplifizierung zu sagen, das Schulkind sei Opfer des Staates und seiner gefühlskalten Regierung geworden. Das Kind ist schuldloses Opfer, aber nicht der politischen Verhältnisse, sondern der Eltern, ihres Handelns und Kalküls. Im Bestreben, ein besseres Leben für die Kinder zu erzwingen, haben sie sich ein Jahrzehnt lang über gerichtliche Entscheidungen hinweggesetzt, indem sie widerrechtlich immer wieder neue Anträge einbrachten oder untertauchten. Es stimmt auch nicht, dass die Trägheit der Rechtsprechung die menschliche Kalamität mitverschuldet hat. Der Fall war so eindeutig, dass er nach vierzehn Monaten ausjudiziert war. Georgien ist nicht Afghanistan. Ein Asylstatus war von Beginn an Illusion, an der man festhielt. Man blieb illegal im Land. Das ist das Gegenbild zu den aufwühlenden Bildern der Nacht.
Die Einwurzelung des Kindes nahm man ebenso in Kauf wie die drohende, brachiale Entwurzelung. Weil wiederholtes widerrechtliches Verhalten vorlag und keine überlange Verfahrensdauer, konnte auch kein humanitäres Bleiberecht zuerkannt werden. Es wurde geprüft und aus besagten Gründen verneint. Die Entscheidung ist hart, aber begründbar. Man schlüge eine
Schneise abseits des Rechts frei. Sie wäre ein Missbrauch des Asylrechts und ungerecht gegenüber den Schutzbedürftigen und jenen, die nicht bleiben konnten und die Gesetzeslage respektierten. Unter dem Eindruck der Abschiebungsbilder zu fordern, dass es da noch eine Instanz über dem Recht geben müsse, die das Recht mit dem Daumen cäsarisch in die eine oder andere Richtung biegt, ist ein Plädoyer für Willkür. Dass sich der Bundespräsident diesem anschloss, in Unkenntnis der Sachlage, war irritierend. Der Rechtsstaat muss unsympathisch nüchtern bleiben und dem Recht folgen. Der Gesinnungsethiker Van der Bellen darf sich darüber erhaben geben und sich sympathisch auf die Moral zurückziehen, das Staatsoberhaupt Van der Bellen D darf es nicht. er Schülerin ist zu wünschen, dass sie in naher Zukunft über die RotWeiß-Rot-Card wieder einreisen kann, legal und willkommen geheißen, zweisprachig und gerüstet für einen Beruf und ein gutes Leben in ihrem Geburtsland. Die Rückkehr wäre dann kein Gnadenakt, sondern eine rechtmäßige Heimkehr.