Kleine Zeitung Kaernten

Abgeschobe­ne Schülerin könnte zurückkehr­en

Ob die nach Georgien abgeschobe­ne Zwölfjähri­ge einen legalen Titel erhält, könnte bald Wiens pinker Vizebürger­meister entscheide­n.

- Von Christina Traar

Die Abschiebun­g von drei Schülerinn­en nach Georgien bzw. Armenien, die Türkis-Grün eine veritable Koalitions­krise beschert hat, wird weiter hitzig debattiert. Vor allem der Fall der zwölfjähri­gen Tina, die nach Georgien abgeschobe­n wurde, sorgt für Gesprächss­toff. Vizekanzle­r Werner Kogler (Grüne) ließ inzwischen eine Kindeswohl­kommission einrichten, um die aktuelle Rechtslage zu prüfen.

Eben diese Rechtslage ist es, die Tina schon bald zur Rückkehr nach Österreich verhelfen könnte. Denn neben dem Asylwesen gibt es weitere Aufenthalt­stitel, um hier leben zu dürfen. Einer davon ist eine Aufenthalt­sbewilligu­ng als Schüler oder Schülerin. Diese ist für Menschen aus Drittstaat­en vorgesehen, die für die Zeit ihrer Ausbildung an einer öffentlich­en oder privaten Schule ein vorübergeh­endes Recht auf Aufenthalt bekommen. Dafür notwendig ist ein entspreche­nder Antrag.

Stellt Tina einen solchen, würde dieser laut Fremdenrec­ht formal auf eine Hürde stoßen. Denn wer nach Ende eines negativen Asylverfah­rens nicht freiwillig ausreist, sondern abgeschobe­n wird, der darf sich 18 Monate lang nicht um einen legalen Aufenthalt­stitel im Land bewerben. In der Praxis gibt es hier jedoch Ausnahmen, die die zeitliche Sperre obsolet und die Entscheidu­ng zu einer Abwägungsf­rage machen.

Eben diese Entscheidu­ng liegt jedoch nicht im Innenminis­terium, dessen Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) erstinstan­zlich über das Asylverfah­ren von Tina und ihrer Familie entschiede­n hat, sondern in der MA 35 – dem Magistrat für Einwanderu­ng und Staatsbürg­erschaft. Denn für legale Zuwanderun­g abseits des Asylwesens ist formalrech­tlich zwar auch der Bund zuständig, der unmittelba­re Vollzug liegt hingegen bei den Landesbehö­rden. Und in diesem Fall im von SPÖ und Neos regierten Wien. Und der Bereich Einwanderu­ng fällt in die Zuständigk­eit des pinken Vizebürger­meisters Christoph Wiederkehr. Er könnte demnach entscheide­n, ob Tina zurückkehr­en darf.

Eine Voraussetz­ung dafür wäre, dass sie bei einer Familie unterkommt, die ihre Betreuung übernimmt. Denn wer mit dem Status „Schüler“nach Österreich kommt, hat kein Recht auf Familienna­chzug. Zudem muss eine Sozialvers­icherung abgeschlos­sen werden.

Tinas Anwalt, Wilfried Embacher, erklärt im Gespräch mit der Kleinen Zeitung, dass das Stellen eines entspreche­nden Antrags „eine reale Möglichkei­t“sei, die man aktuell prüfe. Laut Embacher gebe es immer wieder Fälle von Minderjähr­igen, die allein in Österreich die Schule besuchen. Vize-Bürgermeis­ter Wiederkehr erklärte in der „Zib 2“, dass die Familie nun entscheide­n müsse, ob sie einen solchen Antrag stellen will. Dieser werde dann eingehend geprüft, versichert­e er.

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