Commerzialbank: Nun wird Republik geklagt
Einlagensicherung pocht auf Amtshaftung. Die Klage der Masseverwalter wird folgen.
In der Causa Commerzialbank (Cb) klagt die Einlagensicherung (ESA) die Republik wegen Amtshaftung: Die ESA, die sich aus Geldern der Banken finanziert, hat an geschädigte Kunden der Commerzialbank 490 Millionen Euro ausbezahlt und will diese Summe von der Republik zurück. Es wird nicht die einzige Klage bleiben. Die Anwaltskanzlei Kosch & Partner als Masseverwalterin der Cb forderte die Fi- nanzprokuratur im November zur
Zahlung von 303 Millionen Euro auf (diesen Schaden habe nach Ansicht der Anwälte die Republik zu verantworten). Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik hat drei Monate Zeit, die Forderung anzuerkennen. Macht sie dies (wie schon im Fall der ESA) nicht, bringen auch die Masseverwalter Schadenersatzklage ein, wurde gestern auf Anfrage der Kleinen Zeitung bestätigt. Mit der Klagseinbringung sei ab Ende Februar zu rechnen.
Für ESA und Masseverwalter steht außer Streit, dass die Finanzmarktaufsicht und Nationalbank die Malversationen der Cb-Vorstände früher hätten aufdecken müssen. Sie orten fehlende Sorgfalt, zudem gab es „tatsachengetreue Whistleblowermeldungen an die Behörden“. Eine Hürde für den Schadenersatz ist aber das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das eine Haftung für Schäden ausschließt. Die ESA will diese Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. ESA-Chef Stefan Tacke: „Dann könnte niemand für die Untätigkeit der FMA und der Nationalbank bei der Commerzialbank die Republik auf Schadenersatz klagen.“
Übrigens sehen die Masseverwalter auch die Rolle des Landes Burgenland als Revisionsverband der Bankgenossenschaft kritisch. Hier wird eine Klage noch geprüft, die Entscheidung fällt bald.