Bedingte Haft nach tödlicher Drogenparty
17-Jährige kam ums Leben. Zwei ihrer Freunde standen gestern vor Gericht.
Juristisch ist das Drama um den Tod eines 17jährigen Mädchens seit gestern abgeschlossen, mehr aber nicht. Ihre Familie, Verwandten und Freunde werden noch lange Zeit brauchen, um das Unbegreifbare überhaupt verarbeiten zu können.
Zwei Freunde der jungen Klagenfurterin mussten sich gestern am Landesgericht Klagenfurt verantworten: angeklagt wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und verschiedener Drogendelikte. Unmittelbar nach Beginn des Prozesses hat Richter Dietmar Wassertheurer die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Begründung: die Erörterung und Behandlung höchstpersönlicher Lebensbereiche.
Nach etwa einer Stunde standen die Urteile fest: Der Hauptangeklagte (19), er war geständig, wurde zu neun Monate bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen (insgesamt 720 Euro) verurteilt. Er nahm das Urteil sofort an. Ebenso wie die 17-Jährige. Sie erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung zwei Monate bedingte Haft. Da Erste Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse ebenfalls auf Rechtsmittel verzichtete, sind beide Urteile rechtskräftig.
Begonnen hat die Tragödie am 5. Oktober 2019: Mehrere Jugendliche trafen sich zu einer Party. Dabei wurden auch Drogen konsumiert, die der 19-Jährige mitgebracht hatte. Für eine 16Jährige war das zu viel, sie wurde bewusstlos. Ihre Freunde alarmierten die Rettung, die sie ins Klinikum brachte. Das Mädchen überlebte. Danach dürfte auch die 17-Jährige – sie war in der Drogenszene unbekannt – bewusstlos geworden sein. Erst Stunden später wurde die Rettung verständigt. Leider zu spät. Als diese in der Wohnung eintraf, konnten sie nur den Tod der 17-Jährigen feststellen.