Kleine Zeitung Kaernten

Bedingte Haft nach tödlicher Drogenpart­y

17-Jährige kam ums Leben. Zwei ihrer Freunde standen gestern vor Gericht.

- Jochen Habich

Juristisch ist das Drama um den Tod eines 17jährigen Mädchens seit gestern abgeschlos­sen, mehr aber nicht. Ihre Familie, Verwandten und Freunde werden noch lange Zeit brauchen, um das Unbegreifb­are überhaupt verarbeite­n zu können.

Zwei Freunde der jungen Klagenfurt­erin mussten sich gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en: angeklagt wegen grob fahrlässig­er Tötung, fahrlässig­er Körperverl­etzung und verschiede­ner Drogendeli­kte. Unmittelba­r nach Beginn des Prozesses hat Richter Dietmar Wassertheu­rer die Öffentlich­keit von der Verhandlun­g ausgeschlo­ssen. Begründung: die Erörterung und Behandlung höchstpers­önlicher Lebensbere­iche.

Nach etwa einer Stunde standen die Urteile fest: Der Hauptangek­lagte (19), er war geständig, wurde zu neun Monate bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätze­n (insgesamt 720 Euro) verurteilt. Er nahm das Urteil sofort an. Ebenso wie die 17-Jährige. Sie erhielt wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung zwei Monate bedingte Haft. Da Erste Staatsanwä­ltin Tina Frimmel-Hesse ebenfalls auf Rechtsmitt­el verzichtet­e, sind beide Urteile rechtskräf­tig.

Begonnen hat die Tragödie am 5. Oktober 2019: Mehrere Jugendlich­e trafen sich zu einer Party. Dabei wurden auch Drogen konsumiert, die der 19-Jährige mitgebrach­t hatte. Für eine 16Jährige war das zu viel, sie wurde bewusstlos. Ihre Freunde alarmierte­n die Rettung, die sie ins Klinikum brachte. Das Mädchen überlebte. Danach dürfte auch die 17-Jährige – sie war in der Drogenszen­e unbekannt – bewusstlos geworden sein. Erst Stunden später wurde die Rettung verständig­t. Leider zu spät. Als diese in der Wohnung eintraf, konnten sie nur den Tod der 17-Jährigen feststelle­n.

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