Allerheiligen-Drama: Frau wird angeklagt
Bei Verkehrsunfall neben Friedhof in Rosegg starb junger Kärntner. Alkoholisierte Lenkerin war auf linke Fahrbahn geraten und stieß frontal gegen Pkw.
Ein tödlicher Verkehrsunfall, der vergangenes Jahr zu Allerheiligen passierte, sorgte nicht nur in der Gemeinde Rosegg für Betroffenheit: Dort kam es neben dem Ortsfriedhof zu einem Frontalzusammenstoß zweier Autos. Eine 31-jährige Lenkerin war auf die linke Seite geraten und gegen ein entgegenkommendes Auto gefahren. Ein junger Kärntner, der bei ihr im Auto saß, starb. Er wurde nur 24 Jahre alt. Ein weiterer Beifahrer (22) wurde schwer verletzt. Auch die entgegenkommende
Lenkerin (59) erlitt schwere Verletzungen. Diese UnfallTragödie hat jetzt strafrechtliche Folgen.
Die Lenkerin wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Sie war laut Ermittlungsergebnissen alkoholisiert, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Gegen die Beschuldigte wurde Strafantrag wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung und wegen fahrlässiger Körperverletzung eingebracht.“
Im Strafantrag steht, dass die Frau rund zweieinhalb Stunden nach dem Unfall noch 1,1 Promille Alkohol im Blut hatte. Sie war übermüdet, durch Alkohol beeinträchtigt und fuhr die „Kurvengrenzgeschwindigkeit überschreitend“auf der Rosegger Straße, als es zu dem Unfall kam, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der 24-jährige Beifahrer verstarb an der Unfall
stelle. Die 31-jährige Lenkerin flüchtete nach dem Unfall zu Fuß – vermutlich im völligen Schockzustand – vom Unglücksort. Sie wurde von Einsatzkräften etwa 500 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgefunden, wie im Polizeibericht festgehalten wurde.
Die angeklagte Lenkerin und der später verstorbene 24-jährige Mann seien befreundet gewesen, erklärt Anwalt Philipp Tschernitz der Kleinen Zeitung. „Sie waren auf dem Weg zu einem gemeinsamen Essen, deshalb saßen sie zusammen im Auto“, weiß der Strafverteidiger, der die Alkolenkerin vor Gericht vertritt.
„Meiner Mandantin tut das alles unendlich leid.“An den genauen Unfallhergang könne sich die Betroffene nicht mehr erinnern. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft. Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung.