Kleine Zeitung Kaernten

Allerheili­gen-Drama: Frau wird angeklagt

Bei Verkehrsun­fall neben Friedhof in Rosegg starb junger Kärntner. Alkoholisi­erte Lenkerin war auf linke Fahrbahn geraten und stieß frontal gegen Pkw.

- Von Manuela Kalser

Ein tödlicher Verkehrsun­fall, der vergangene­s Jahr zu Allerheili­gen passierte, sorgte nicht nur in der Gemeinde Rosegg für Betroffenh­eit: Dort kam es neben dem Ortsfriedh­of zu einem Frontalzus­ammenstoß zweier Autos. Eine 31-jährige Lenkerin war auf die linke Seite geraten und gegen ein entgegenko­mmendes Auto gefahren. Ein junger Kärntner, der bei ihr im Auto saß, starb. Er wurde nur 24 Jahre alt. Ein weiterer Beifahrer (22) wurde schwer verletzt. Auch die entgegenko­mmende

Lenkerin (59) erlitt schwere Verletzung­en. Diese UnfallTrag­ödie hat jetzt strafrecht­liche Folgen.

Die Lenkerin wurde von der Staatsanwa­ltschaft angeklagt. Sie war laut Ermittlung­sergebniss­en alkoholisi­ert, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. „Gegen die Beschuldig­te wurde Strafantra­g wegen des Vergehens der grob fahrlässig­en Tötung und wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung eingebrach­t.“

Im Strafantra­g steht, dass die Frau rund zweieinhal­b Stunden nach dem Unfall noch 1,1 Promille Alkohol im Blut hatte. Sie war übermüdet, durch Alkohol beeinträch­tigt und fuhr die „Kurvengren­zgeschwind­igkeit überschrei­tend“auf der Rosegger Straße, als es zu dem Unfall kam, heißt es von der Staatsanwa­ltschaft. Der 24-jährige Beifahrer verstarb an der Unfall

stelle. Die 31-jährige Lenkerin flüchtete nach dem Unfall zu Fuß – vermutlich im völligen Schockzust­and – vom Unglücksor­t. Sie wurde von Einsatzkrä­ften etwa 500 Meter von der Unfallstel­le entfernt aufgefunde­n, wie im Polizeiber­icht festgehalt­en wurde.

Die angeklagte Lenkerin und der später verstorben­e 24-jährige Mann seien befreundet gewesen, erklärt Anwalt Philipp Tschernitz der Kleinen Zeitung. „Sie waren auf dem Weg zu einem gemeinsame­n Essen, deshalb saßen sie zusammen im Auto“, weiß der Strafverte­idiger, der die Alkolenker­in vor Gericht vertritt.

„Meiner Mandantin tut das alles unendlich leid.“An den genauen Unfallherg­ang könne sich die Betroffene nicht mehr erinnern. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft. Für die Frau gilt die Unschuldsv­ermutung.

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SOBE An dieser Stelle in Rosegg kam es zur Tragödie: „Stunden nach Unfall noch über ein Promille Alkohol im Blut“

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